Abkommen über Auskunftsaustausch in Steuersachen auf Basis der OECD-Standards mit Guernsey unterzeichnet
Hierzu erklärt das Bundesministerium der Finanzen:
Das Abkommen über Auskunftsaustausch in Steuersachen ermöglicht es den deutschen Finanzbehörden, wie auch umgekehrt den Finanzbehörden Guernseys, die andere Partei um Auskünfte für Besteuerungszwecke zu ersuchen. Das Abkommen entspricht dem Standard, wie ihn die Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) im Rahmen ihres Programms zur Eindämmung des schädlichen Steuerwettbewerbs entwickelt hat. Das bedeutet:
* Für die Besteuerung relevante Informationen müssen zugänglich sein (das gilt auch für Bankinformationen sowie für Informationen über die Eigentümer von Gesellschaften sowie die Gründer bzw. Begünstigten intransparenter Rechtsträger);
* diese Informationen müssen auf Ersuchen ausländischen Finanzbehörden zur Verfügung gestellt werden können.
Ein Ersuchen um Auskunft erfordert nicht, dass bereits ein Verdacht auf Steuerhinterziehung besteht; erforderlich ist nur, dass ein Sachverhalt aufzuklären ist und dass die erbetenen Auskünfte und Unterlagen für die Besteuerung voraussichtlich relevant sind.
Die Abkommensunterzeichnung ist ein wichtiger Schritt bei den Bemühungen um ein internationales Finanzsystem, das nicht durch mangelnde Transparenz und fehlenden wirksamen Auskunftsaustausch in Steuersachen verzerrt wird.
Das Abkommen reiht sich ein in die vielfältigen Aktivitäten des Bundesministeriums der Finanzen zur Durchsetzung des OECD Standards, die auch der Weltfinanzgipfel am 15. November 2008 nachdrücklich gefordert hat.
Das Abkommen bedarf zu seinem Inkrafttreten der Ratifikation durch die gesetzgebenden Körperschaften.
Quelle: Pressemeldung Bundesministerium der Finanzen
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