Abschaffung des Arznei- und Heilmittelbudgets begrüßt
Unverständlich jedoch, so Dr. Junker, sei die kurzsichtige Ablehnung der Krankenkassen, obwohl die Verantwortlichkeit und die Selbstbestimmung der Selbstverwaltung eindeutig durch dieses Gesetz gestärkt werde. Scheinbar hätten die Krankenkassen Angst vor der eigenen Verhandlungsfähigkeit und der auf sie zukommenden Verantwortung. Von Seiten der Krankenkassen vermisse man auch die Einsicht, dass sie nur die Verwalter der Gelder der Versicherten seien und mehr die Notwendigkeit einer ausreichenden medizinischen Versorgung im Auge zu behalten hätten.
Der NAV-Virchow-Bund erwarte, dass eine Überschreitung der neu zu vereinbarenden Regelleistungsvolumina nicht als "Gegenstand" der Gesamtverträge zu einer erneuten Kollektivhaftung führen werde, denn dann würde dieses Gesetz zum Etikettenschwindel, erklärte Dr. Junker. Die zu erwartende Mehrbelastung durch Beratungen der Patienten und Prüfverfahren der Kassenärztlichen Vereinigungen könnten von den niedergelassenen Ärzten nur in Kauf genommen werden, wenn bei Unterschreitungen der Regelleistungsvolumina diese Ersparnisse nicht nur als Kann-Bestimmung in den Gesamtverträgen berücksichtigt würden.
Quelle: Pressemeldung NAV-Virchow-Bund
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