Anlegerschutz: Schäuble muss Lücken schließen
"Nach den Rettungsschirmen für Banken und klamme Euro-Länder muss der Bundesfinanzminister den Schutz der Verbraucher zügig anpacken", so Billen. Für einen wirksamen Anlegerschutz fordert der vzbv zudem, den Verbraucherschutz in der Finanzaufsicht zu verankern.
Unter anderem plant das BMF, den Vertrieb von Produkten des bislang nicht regulierten Grauen Kapitalmarktes den Wohlverhaltenspflichten des Wertpapierhandelsgesetzes zu unterstellen. Anlagen wie geschlossene Fonds oder Inhaberschuldverschreibungen waren Verbrauchern auch für ihre private Altersvorsorge verkauft worden. Solche Produkte sollen zu dem strenger kontrolliert werden. Doch es soll Ausnahmen geben: Produkte, für die Finanzdienstleister keine Verkaufsprospekte auflegen müssen, würden auch weiterhin nicht der Kontrolle durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (Bafin) unterstehen. "Im Koalitionsvertrag heißt es, kein Anbieter von Finanzprodukten solle sich der staatlichen Kontrolle entziehen dürfen. Die Regierung muss sich selbst beim Wort nehmen und die geplanten Ausnahmen streichen", fordert Billen.
Fehlende Standards beim Informationsblatt
Der Diskussionsentwurf des BMF sieht außerdem eine gesetzliche Pflicht zum Produktinformationsblatt vor. Bislang hatte die Bundesregierung auf eine freiwillige Lösung gesetzt. Der vzbv hatte in der Vergangenheit immer wieder eine gesetzliche Regelung eingefordert und begrüßt daher die Pläne. Allerdings steckt auch hier der Teufel im Detail: Verbindliche Vorgaben, wie die Informationsblätter zu fassen sind, soll es nicht geben. "Damit Verbraucher die Vor- und Nachteile von Finanzprodukten vergleichen können, braucht es einheitliche Standards", so Billen. Kontraproduktiv sei außerdem, dass Kunden auf die Aushändigung des Informationsblattes verzichten können sollen. "Das öffnet dem Missbrauch Tür und Tor."
Vertrieb einheitlich regulieren
Positiv bewertet der vzbv die geplanten neuen Qualifikationsregeln für angestellte Berater und Vertriebsverantwortliche. Für freie Fondvermittler sollen diese allerdings nicht gelten. "Verbraucher sind gut beraten, Verkäufer zu meiden, die die zukünftigen Mindestvorgaben nicht erfüllen", so Billen. Um Transparenz zu schaffen, fordert der vzbv, die Berufsbezeichnung gesetzlich zu schützen: Nur wer die nötige Qualifikation und eine Berufshaftpflichtversicherung nachweist, soll sich Finanzvermittler nennen dürfen.
Verbraucherschutz in die Finanzaufsicht
Wirksamer Anlegerschutz ist aus Sicht des vzbv allerdings nicht nur eine Frage gesetzlicher Regeln, sondern auch eine der Kontrolle. Bereits heute gibt es Vollzugsdefizite, die sich mit den wachsenden Aufgaben noch vergrößern dürften. "Die Bundesregierung muss den Verbraucherschutz endlich auch in Deutschland effektiv in der Finanzaufsicht verankern", fordert Billen. Denn am Ende müsse jemand kontrollieren, ob die neuen Schutzbestimmungen überhaupt eingehalten werden. Die anstehende Aufsichtsreform bietet Gelegenheit, die Aufgaben der Kontrollbehörden entsprechend auszuweiten.
Quelle: Pressemeldung Verbraucherzentrale Bundesverband e.V.
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