Ausreichende gesetzliche Grundlagen zur Aufklärung von Wettmanipulationen

26.11.2009 | Berlin
Zu den Wettmanipulationen im Fußball erklärt der sportpolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Klaus Riegert MdB:

Es besteht keine Veranlassung, jetzt vorschnell neue gesetzliche Straftatbestände zu fordern. Forderungen nach neuen gesetzlichen Regelungen sind übereifrig und in rechtlicher Hinsicht fehl am Platze. Die Verurteilungen im zurückliegenden Fall Hoyzer und Sapina im Wettskandal 2005 haben gezeigt, dass Polizei und Staatsanwaltschaften auf einer ausreichenden gesetzlichen Grundlage agieren können. In strafrechtlicher Hinsicht hat der Bundesgerichtshof bereits 2006 den Tatbestand des Betrugs bestätigt. Und auch im Zivilrecht, wenn es um einen Ausgleich des entstandenen Schadens geht, haben wir entsprechende Rechtsgrundlagen.

Im Übrigen sollte man laufende Verfahren nicht ständig mit politischen Forderungen überfrachten, sondern die Polizei und Staatsanwaltschaft in Ruhe ihre Arbeit machen lassen. Sollte sich nach Abschluss der Verfahren gesetzlicher Handlungsbedarf ergeben, werden wir darüber in Ruhe nachdenken und handeln.

Wichtiger ist vielmehr im präventiven Bereich die richtigen Weichen zu stellen, um den Betrügern im Vorfeld das Handwerk zu legen. Hier sind positive Ansätze der Uefa mit dem Frühwarnsystem. Es sollte weiter ausgebaut werden, um weltweit entsprechende Überwachung zu gewährleisten.

Quelle: Pressemeldung CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag

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