Ausstieg aus Stabilisierungsmaßnahmen für Finanzsektor verantwortungsvoll gestalten
Mit den Stabilisierungsmaßnahmen wurde die Funktionsfähigkeit des Finanzsektors gewahrt und so die Kreditversorgung der Realwirtschaft gesichert.
Die staatliche Stützung des Finanzsektors erfolgte jedoch mit dem klaren Grundsatz, dass diese nur temporär im Rahmen der Krisenbewältigung erfolgen. Eine dauerhafte Beteiligung des Staates an Finanzinstituten war zu keiner Zeit Zielsetzung der Bundesregierung. Vielmehr sollte die staatliche Beteiligung zeitlich so eng wie möglich begrenzt werden. Dieses steht im Einklang mit den Empfehlungen des Europäischen Rates vom 10. Dezember 2009 und der G20-Finanzminister vom 7. November 2009.
Der Ausstieg aus den krisenbedingt eingegangenen Beteiligungen bedarf jedoch einer sorgfältigen und fundierten Vorbereitung. Es gilt sowohl mögliche Rückwirkungen auf die betroffenen Institute zu beachten als auch die Interessen der Steuerzahler zu berücksichtigen.
Die Bundesregierung wird für ihre Entscheidungen deshalb - wie im Koalitionsvertrag vorgesehen - die Empfehlungen unabhängiger Experten aus Praxis und Wissenschaft einholen. Hierzu wird der Bundesminister der Finanzen einen Expertenrat berufen.
Dem Expertenrat sollen angehören (in alphabetischer Reihenfolge):
Dr. Werner Brandt, Finanzvorstand der SAP AG
Prof. Dr. Claudia-Maria Buch, Prof. für Wirtschaftswissenschaften "International Finance und Macroeconomics" an der Universität Tübingen
Dr. Hans Georg Fabritius, ehemaliges Vorstandsmitglied der Bundesbank
Prof. Martin Hellwig, Direktor am Max Planck Institut zur Erforschung von Gemeinschaftsgütern
Hans-Hermann Lotter, Unternehmensberater
Prof. Dr. Hanno Merkt, Dekan der Rechtswissenschaftlichen Fakultät Albert-Ludwigs Universität Freiburg, Direktor des Instituts für Ausländisches und Internationales Privatrecht
Prof. Dr. Daniel Zimmer (Vorsitz), geschäftsführender Direktor des Instituts für Handels- und Wirtschaftsrecht an der Universität Bonn
Der Expertenrat soll seine Empfehlungen im Rahmen eines Gutachtens bis zum 31. Dezember 2010 vorlegen. Er wird bei der Ausarbeitung des Gutachtens die rechtlichen, insbesondere beihilferechtlichen Rahmenbedingungen der einzelnen Beteiligungen berücksichtigen. Des Weiteren wird der Rat bei seinen Empfehlungen unter anderem folgende Kriterien einbeziehen:
die Entwicklung an den internationalen Kapitalmärkten;
Ausstiegs-Strategien in anderen Mitgliedstaaten der Europäischen Union und in G20-Staaten;
Auswirkungen eines Ausstiegs auf den deutschen Kapitalmarkt und die Finanzmarktstabilität insgesamt;
Auswirkungen eines Ausstiegs auf die Kreditversorgung der Realwirtschaft,
Auswirkungen eines Ausstiegs auf nationale und internationale Wettbewerber,
die wirtschaftliche Situation des jeweiligen Unternehmens,
das fiskalische Interesse im Hinblick auf die eingesetzten Steuergelder,
die transparente Umsetzbarkeit der vorgeschlagenen Maßnahmen.
Weitere Informationen finden Sie unter www.bundesfinanzministerium.de
Quelle: Pressemeldung Bundesministerium der Finanzen
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