"Beschluss mit wenig Licht aber viel Schatten"
Günther Jonitz, Präsident der Ärztekammer Berlin und Vorsitzender der Qualitätssicherungsgremien der Bundesärztekammer, die jüngste Entscheidung des Gemeinsamen Bundesausschusses.
Das Gremium hatte am 18. Februar 2010 die Richtlinie zur Qualitätssicherung nach § 92 Abs. 1 Satz 2 Nr. 13 SGB V beschlossen. Das Regelwerk soll die Grundlage für eine künftig sektorenübergreifende Qualitätssicherung bilden.
Zwar sei erreicht worden, dass die bestehenden Landesgeschäftsstellen Qualitätssicherung, die zum Beispiel den strukturierten Dialog mit den Krankenhäusern durchführen, ihre Arbeit aller Voraussicht nach fortsetzen können. Dies könne jedoch nicht darüber hinwegtäuschen, dass die Neuregelung insgesamt von Zentralismus geprägt ist. "Die Landesärztekammern, obwohl sie Vorreiter im medizinischen Qualitätsmanagement sind, werden in eine Zuschauerrolle abgedrängt. Offensichtlich sind dem G-BA reine Bundesverfahren, die zukünftig das AQUA-Institut abwickeln soll, wichtiger als sogenannte länderbezogene Verfahren, die teilweise nur noch fakultativ vorgenommen werden bei nicht geregelter Finanzierung", sagte Jonitz. Unklar sei zudem die Organisation des Datenflusses und Datenschutzes sowie generell die Zukunft der Qualitätssicherung unter dem Dach des G-BA. "Die praktische Umsetzung auf regionaler Ebene ist völlig unklar. Eine auf Misstrauen, externen Vorgaben, Kontrolle und Sanktion bestehende Qualitätssicherung wird die Patientenversorgung nicht verbessern. Die Chance, regionale Strukturen besser einzubinden und damit die Akzeptanz und die Umsetzung einheitlicher Verfahren zu stärken, wurde vertan", so Jonitz.
Damit der Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses vom Bundesministerium für Gesundheit genehmigt werden und in Kraft treten könne, müssten die offenen Fragen beantwortet werden. Angesichts des bis heute andauernden Streits zwischen den verschiedenen Bänken des G-BA dürfte dies allerdings dauern. Die Zeit werde jedoch knapp. Denn die Frist für das Fortbestehen des gut funktionierenden bisherigen BQS-Verfahrens für die stationäre Qualitätssicherung sei vom Ausschuss lediglich um ein Jahr bis Ende 2010 verlängert worden. "Die dazu nötigen Fachgremien auf Bundesebene seien bereits aufgelöst worden. Die Überführung der sektorspezifischen in sektorübergreifende Verfahren solle vom AQUA-Institut gewährleistet werden. "Hierzu fehlte bis jetzt nicht nur die Richtlinie, sondern auch der zur Umsetzung erforderliche fachlich-methodische Unterbau. "Der vorgelegte Entwurf des Methodenpapiers von AQUA ist mangelhaft", kritisierte Jonitz.
Quelle: Pressemeldung Bundesärztekammer
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