Biopatent-Gutachten des BMELV - politisches Handeln ist überfällig
Das Gutachten des Beirates "Biopatente - eine Gefährdung für Nutzung und Erhaltung der Agrobiodiversität?" bestätigt die Defizite der gesetzlichen Regelungen der Biopatentierung:
Die durch die Biopatentierung legalisierte Privatisierung von Gemeingütern aus Natur und Landwirtschaft ist ethisch nicht zu verantworten. Die Erteilung von zum Teil sehr weitreichenden Biopatenten durch das Europäische Patentamt ist forschungsfeindlich, bevorzugt einseitig Großunternehmen und gefährdet dadurch die mittelständischen Tier- und Pflanzenzüchter. Die Transaktionskosten für Einsprüche gegen Biopatente sind so hoch, dass faktisch das Recht des Stärkeren gilt.
Die Empfehlungen des Beirates sind richtig: Züchtungsverfahren sollten nur als "Arbeitsverfahren" patentierbar sein. Damit wäre kein Patentschutz auf Tiere, Pflanzen und ihre Produkte möglich. Prozesskostenbeihilfen für Einspruchsverfahren und Höchstgrenzen für Patentlizenzen würden eine Auseinandersetzung von Patentinhabern und -gegnern auf Augenhöhe ermöglichen.
Eine Reform der gesetzlichen Grundlagen auf EU- und Bundesebene ist überfällig. Landwirtschafts- und Justizministerium müssen jetzt die interfraktionelle Initiative für eine Verschärfung der Biopatentgesetzgebung aktiv unterstützen und die Ergebnisse umgehend in gesetzliche Regelungen umsetzen. Grundlage muss dabei unsere Forderung sein, keine Patente auf Tiere und Pflanzen zu erlauben - egal, ob diese gentechnisch "erzeugt" oder konventionell gezüchtet wurden.
Quelle: Pressemeldung Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen
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