Bund setzt den Verkauf von Seen fort
Der Verkauf von Seen geht weiter. Das Bundesministerium der Finanzen stellt in seiner Antwort unmissverständlich klar, dass es an der Privatisierung des ehemals volkseigenen Vermögens einschließlich der Seen festhalten wird. Für den Umgang mit den Gewässern ist dabei einzig und allein die wirtschaftliche Verwertbarkeit entscheidend. Andere Kriterien kennt das Ministerium nicht. Der Wert, den Seen als Gemeingut für Umwelt, Landschaftswasserhaushalt, Anwohner und Erholungssuchende haben, spielt für die Verkaufsentscheidung keine Rolle.
Die Bundesregierung hat bis heute nicht ihre Verantwortung für den Erhalt und die Pflege von Gemeingütern verstanden. Die Reduzierung von Seen auf deren finanzielle Verwertbarkeit ist ein Affront gegenüber den Bürgerinnen und Bürger, die sich in ihrer Freizeit für Pflege, Unterhaltung und weitere touristische Erschließung ihrer heimischen Gewässer engagieren.
Wir brauchen dringend einen Paradigmenwechsel in der Privatisierungspolitik des Bundes. Gemeingüter wie Seen müssen in der Obhut der öffentlichen Hand verbleiben. Die bündnisgrüne Bundestagsfraktion erarbeitet deshalb gerade einen Gesetzentwurf, der die weitere Privatisierung von Seen untersagt.
Quelle: Pressemeldung Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen
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