Bundesregierung untergräbt Europäischen Asyl- und Flüchtlingsschutz
Es ist mehr als deutlich: Das Zuständigkeitensystem für Asylanträge in der EU ist absolut ungerecht. Warum will die Bundesregierung trotzdem daran festhalten? Der Grund dafür ist relativ einfach: Deutschland profitiert von der derzeitigen Regelung. Allein im zweiten Quartal dieses Jahres standen 697 Überstellungen in andere Mitgliedstaaten 292 Aufnahmen aus anderen Mitgliedstaaten gegenüber. Die Bundesregierung verschließt kurzsichtig die Augen vor der verheerenden Situation für die überstellten Personen in chronisch überlastete Mitgliedstaaten wie etwa Griechenland.
Sie blockiert in Brüssel nicht nur die dringend gebotene Aussetzung von Überstellungen in diese Länder, sondern untergräbt auch notwendige qualitative Verbesserungen an der Verordnung. Entgegen der Verpflichtungen aus der EU-Grundrechtecharta, der Europäischen Menschenrechtskonvention und der Rechtssprechung des EU-Gerichtshofs will die Bundesregierung Antragsstellern das Recht auf einen gerichtlichen Rechtsbehelf gegen einen Rückführungsbeschluss vorenthalten. Hiervon sind zum Beispiel Menschen betroffen, die enge Verwandte in Deutschland haben oder sehr krank sind. Die Dublin-II-Verordnung bietet die Möglichkeit, sich für besonders Schutzbedürftige zuständig zu erklären. Die Bundesregierung wendet sich auch gegen einen Neufassungsvorschlag, der die Inhaftierungsmöglichkeiten von Asylsuchenden beschränken würde. Das Resultat ist fatal: Die Bundesregierung boykottiert einen Europäischen Asyl- und Flüchtlingsschutz, der diesen Namen auch verdient hätte.
Quelle: Pressemeldung Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen
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