Die Europäische Kommission verurteilt Produzenten von Chloressigsäure zu Geldstrafen

11.01.2005 | Paris
Die Europäische Kommission gab heute die Entscheidung bekannt, mehrere Hersteller von Monochlor-Essigsäure mit Geldstrafen zu belegen. Monochlor-Essigsäure ist eine organisch-chemische Substanz, die als Zwischenprodukt bei der Herstellung einer Vielzahl von Produkten eingesetzt wird. Die Entscheidung der Kommission folgt einer Untersuchung über unlautere Wettbewerbspraktiken, die auf einigen Märkten für Chloressigsäure bestehen sollen.

Unter den betroffenen Herstellern ist Hoechst, ein Unternehmen der sanofi-aventis-Gruppe. Hoechst soll eine Geldstrafe in Höhe von 74,03 Millionen Euro entrichten. Das Risiko einer solchen Zahlung wurde bereits berücksichtigt und wird keinen Einfluss auf das Betriebsergebnis von sanofi-aventis haben.

Hoechst hatte sein Monochlor-Essigsäure-Geschäft 1997 an die Clariant AG verkauft und ist seitdem in diesem Geschäft nicht mehr tätig.

Sobald das Unternehmen im Besitz der vollständigen Unterlagen über die Entscheidung ist, wird darüber entschieden, ob von der Möglichkeit Gebrauch gemacht wird, die Entscheidung vor dem Gericht Erster Instanz in Luxemburg anzufechten.

Quelle: Pressemeldung Sanofi-Aventis

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