Doping-Verfahren gegen Isabell Werth wieder aufgenommen
Das Ermittlungsverfahren nach einer Strafanzeige der Tierrechtsorganisation PETA Deutschland e. V. wegen Verstoß gegen das Tierschutzgesetz wurde im September 2009 mit unzutreffenden Begründungen eingestellt. Nach einer Beschwerde PETAs bei der Generalstaatsanwaltschaft werden die Ermittlungen jetzt wieder aufgenommen.
"Bezeichnend, wie manche NRW-Staatsanwaltschaften agieren, wenn es sich um scheinbar wichtige öffentliche Persönlichkeiten handelt: Da wird nach Niederschlagungsbegründungen gesucht, die hanebüchen sind", fasst der wissenschaftliche Berater von PETA Deutschland e. V., Dr. Edmund Haferbeck, seine Erfahrungen mit den Behörden zusammen. Dass die Branche nichts aus den Doping-Skandalen lerne, könne man überaus deutlich an der Beschlusspolitik des internationalen Reiterverbandes FEI ersehen, der durch Tricksereien bei der neuen Medikationsliste Doping durch die Hintertür wieder ermöglichen will. Das Ermittlungsverfahren gegen Werth, die wegen der Doping-Vorgänge monatelang gesperrt worden war, jedoch noch nicht nach dem Tierschutzgesetz belangt worden ist, läuft unter dem Aktenzeichen 604 Js 323/09.
Quelle: Pressemeldung PETA Deutschland e.V.
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