Einheitliches Rentenrecht wird kommen
Die Verbesserung der rentenrechtlichen Situation der Menschen in den neuen Bundesländern war bei der Herstellung der deutschen Einheit ein erklärtes politisches Ziel der Union. Es galt, das alte DDR-System in das System der Bundesrepublik zu überführen. Dies ist alles in allem sehr gut gelungen. Vor allem stehen die ostdeutschen Rentner heute wesentlich besser da als in der DDR. Allerdings zeigt sich auch heute noch, wie schwierig es ist, einen Unrechtsstaat mit Mitteln des Rechtsstaates aufzuarbeiten.
Die Anträge der LINKEN sind opportunistisch und wahlkampftaktisch motiviert. Die Debatte um angebliche Ungerechtigkeiten bei der Rentenüberleitung muss endlich vom Kopf auf die Füße gestellt werden. Was die LINKE als Ungerechtigkeiten im Rentenüberleitungsgesetz (RÜG) und im Gesetz zur Überführung der Ansprüche und Anwartschaften aus den Zusatz- und Sonderversorgungssystemen (AAÜG) bezeichnet, geht tatsächlich im Wesentlichen auf die Willkür im DDR-Rentenrecht zurück. Denn es gab in der DDR eben keine eindeutigen, einheitlich angewendeten und einklagbaren Regeln für die Zusatzrenten. Die Ungerechtigkeiten der DDR-Diktatur können nicht nachträglich der im Zuge der Wiedervereinigung durchgeführten Überleitung der Ostrenten in das bundesdeutsche Rentenrecht angelastet werden. Ganz überwiegend betreffen die Vorschläge der LINKEN die Anliegen einzelner Gruppen, die bereits von früheren Bundesregierungen immer wieder geprüft wurden. Eine pauschale Besserstellung dieser Einzelgruppen würde die Debatte nicht beenden. Denn sie würde zu Ungerechtigkeiten bei anderen Gruppen führen.
Dennoch hat die CDU/CSU-Bundestagsfraktion zusammen mit der Bundesregierung noch einmal intensiv geprüft, ob und wie Änderungen bei einzelnen Fallgruppen vorgenommen werden können. Leider hat das zuständige Bundesministerium für Arbeit und Soziales dazu bisher keine tragfähigen Vorschläge unterbreitet. Mit der heutigen Ablehnung der populistischen Anträge der LINKEN ist das Thema nicht ein für allemal erledigt. Die Gruppe der ostdeutschen CDU-Bundestagsabgeordneten wird sich auch weiterhin mit dieser Frage auseinandersetzen. Nach Abschluss der Prüfungen werden wir uns gleich zu Beginn der neuen Legislaturperiode für Nachbesserungen einsetzen, vorausgesetzt, dass es sich im konkreten Einzelfall um objektiv vorliegende Ungerechtigkeiten handelt. Dies setzt aber das Vorliegen eines praktikablen Lösungsvorschlags voraus, der nicht zu Ungerechtigkeiten bei anderen Gruppen führt.
In ihrer Gesamtheit haben die Maßnahmen zur Rentenüberleitung die Rentner in den ostdeutschen Ländern zu Gewinnern der Einheit gemacht. Mit der Umstellung der Renten auf die Mark und der Hochwertung früherer Arbeitsentgelte auf Westniveau wurde die Altersversorgung der ehemaligen DDR auf eine neue, mehrfach höchstrichterlich geprüfte und gebilligte Grundlage gestellt. Nahezu für alle ostdeutschen Rentner geht die Rentenüberleitung mit einer erheblichen finanziellen Verbesserung einher. Dies ist ein großer Erfolg unseres wiedervereinigten Deutschlands.
Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion will, dass die ostdeutschen Rentner auch in Zukunft finanziell gut abgesichert sind. Dazu muss auch an einem einheitlichen Rentenrecht weiter gearbeitet werden. Die Vereinheitlichung ist für uns kein Selbstzweck. Entscheidend ist das konkrete Ergebnis für die Beitragszahler und Rentner - nicht eine vordergründige Gleichmacherei um jeden Preis. Hier haben die von der Bundesregierung durchgeführten Prüfungen noch zu keinem befriedigenden Ergebnis geführt.
Daher wird unsere Fraktion zunächst am Status quo festhalten. 3,4 Prozent Rentensteigerung in diesem Jahr sind ein gutes Ergebnis für die Rentner in Ostdeutschland. Die Anpassung des Rentenrechts bleibt für uns in der nächsten Legislaturperiode ganz oben auf der politischen Agenda.
Quelle: Pressemeldung CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag
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