Einrichtung von Auskunftssperren
Auf entsprechendem Antrag werden die Daten von Familienmitgliedern, die keiner oder nicht derselben öffentlichrechtlichen Religionsgemeinschaft angehören wie der Meldepflichtige,
- nicht an die Kirchen übermittelt,
- keine Melderegisterauskünfte erteilt, wenn hierdurch dem Betroffenen oder einer anderen Person eine Gefahr für Leben, Gesundheit, persönliche Freiheit oder andere schutzwürdige Belange erwachsen kann,
- keine erweiterten Melderegisterauskünfte oder Gruppenauskünfte erteilt. Das berechtigte Interesse an dieser Auskunftssperre ist nachzuweisen,
- keine Alters- oder Ehejubiläen weitergegeben. Das Widerspruchsrecht kann innerhalb von 2 Monaten vor dem Jubiläum nicht mehr ausgeübt werden,
- keine Daten an Adressbuchverlage weitergegeben,
- keine Daten an Parteien, Wählergruppen und anderen Trägern oder Wahlvorschlägen im Zusammenhang mit Parlaments- und Kommunalwahlen weitergegeben,
- keine Melderegisterauskünfte über das Internet erteilt.
- keine Daten an Unternehmen übermittelt, die diese erkennbar für Zwecke der Direktwerbung verwenden wollen.
Anträge ...
können schriftlich oder zur Niederschrift bei der
Landeshauptstadt Mainz
Bürgeramt
Kaiserstraße 3- 5
55116 Mainz
eingereicht werden.
Quelle: Pressemeldung Stadt Mainz
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