Eltern wünschen sich die Ampelkennzeichnung für Lebensmittel
Obwohl fast alle Eltern zuckerarme Getränkealternativen kennen und unabhängig davon, ob sie ihr Kind als übergewichtig einschätzen oder nicht: Über 90 Prozent der Eltern wünschen sich eine verständliche Kennzeichnung der Getränkepackungen mit Ampelfarben. So können sie mit nur einem Blick den Zuckergehalt eines Getränks erkennen und zuckerärmere Alternativen wählen. Denn nur knapp ein Viertel der befragten Eltern schätzte den Zuckergehalt von Cola und Co. richtig ein.
Das ergab eine am Montag (15. März) veröffentlichte repräsentative Umfrage des AOK-Bundesverbandes und des Bundesverbandes der Kinder- und Jugendärzte (BVKJ), für die 500 Eltern zum Verzehr von Limonaden ihrer Kinder befragt wurden. Diese Ergebnisse bestätigen BVKJ und AOK-Bundesverband in ihrem Engagement für eine verpflichtende Lebensmittelkennzeichnung mit Ampelfarben.
"Bei der Prävention von Übergewicht ist eine verbraucherfreundliche und für alle Menschen leicht verständliche Lebensmittelkennzeichnung wie die Ampel unverzichtbar. Sie ist ein wesentlicher Bestandteil unseres Engagements für eine gesunde Lebensweise von Kindern und Erwachsenen", sagt Jürgen Graalmann, stellvertretender Vorsitzender des AOK-Bundesverbandes und ergänzt: "Ernährungsbedingte Krankheiten verursachen allein in Deutschland Kosten von rund 70 Milliarden Euro jährlich."
"Aus unserer Sicht ist die Ampel eine Warnung und kein Verbot bestimmter Lebensmittel, die Eltern dabei hilft, die richtigen Nahrungsmittel für ihre Kinder auszuwählen. Denn vor allem in den bildungsfernen Schichten und bei Familien mit Mitgrationshintergrund wissen Eltern nur selten, was in ihrem Essen wirklich drin steckt an Fett, Salz oder Zucker", so Dr. Wolfram Hartmann, Präsident des Berufsverbands der Kinder- und Jugendärzte.
Der Europäische Ausschuss für Umweltfragen, Volksgesundheit und Lebensmittelsicherheit berät am 16. März 2010 über einen Entwurf der EU-Kommission über die "Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates betreffend die Information der Verbraucher über Lebensmittel". In der aktuellen Fassung würde dieser Entwurf eine Ampelregelung vollständig ausschließen - auch für Regelungen auf einzelstaatlicher Ebene. Nach Auffassung von BVKJ und AOK-Bundesverband sollte es den EU-Mitgliedstaaten aber möglich sein, die Nährwertkennzeichnung einzelstaatlich zu regeln.
Quelle: Pressemeldung AOK-Bundesverband GbR
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