Entscheidung des EGMR nicht hinnehmbar
Die Entscheidung der Kleinen Kammer des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) in Straßburg zur rückwirkend angeordneten Sicherheitsverwahrung von Sexual- und Gewaltstraftätern ist nicht hinnehmbar.
Nach dieser Entscheidung des EGMR darf eine unbegrenzte Sicherungsverwahrung für solche Sexual- und Gewaltstraftäter nicht angeordnet werden, die bereits vor 1998 verurteilt worden sind.
Die Entscheidung kann dazu führen, dass schwere Sexual- und Gewaltverbrecher trotz Fortbestehen der Gefährlichkeit aus der Sicherungsverwahrung entlassen werden müssen. Die Menschen müssen darauf vertrauen können, dass der Staat seine Bürger vor schweren Sexual- und Gewaltstraftätern schützt. Dieses Vertrauen wird durch die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte zerstört. Es wiegt umso schwerer als das Bundesverfassungsgericht in dem gleichen Fall die Dauer der Unterbringung unbeanstandet gelassen hat.
Die Bundesjustizministerin ist nun aufgefordert, die Entscheidung durch die Große Kammer überprüfen zu lassen.
Quelle: Pressemeldung CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag
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