Erfolg für private Konkurrenz
Die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichtes, die Postmindestlohnverordnung für rechtswidrig zu erklären, ist aus wirtschafts- und mittelstandspolitischer Sicht eine gute Botschaft, sowohl für die Postdienstleister als auch für Verbraucher. Der Postmarkt profitiert von einem breit gefächerten Angebot.
Die Entscheidung wird zwar mit formalen Mängeln begründet, stärkt aber in der Sache den Wettbewerb und die Tarifautonomie sowie den Vorrang von Tarifverträgen vor staatlich festgesetzten Löhnen. Ich begrüße es daher nachdrücklich, dass einseitig monopolerhaltende und wettbewerbsverzerrende Mindestlöhne in dieser Branche nicht mehr gezahlt werden müssen, denn Mindestlöhne vernichten Arbeitsplätze. Jetzt wird der Briefdienstleistungssektor für den Wettbewerb weiter geöffnet. Neue Marktteilnehmer können marktgerechter kalkulieren und auf dieser Grundlage um Kunden konkurrieren.
Eine faire Entlohnung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter muss sichergestellt sein, doch dürfen Mindestlöhne nicht missbraucht werden, um Wettbewerb zu behindern.
Tarifverträge, für die die Tarifpartner die Allgemeinverbindlichkeit anstreben, müssen flächendeckend sein und dürfen nicht von einzelnen Marktteilnehmern dem gesamten Markt aufoktroyiert werden. Das "Ob, wann und wie" eines neuen Branchentarifvertrages im Postsektor, der von einer breiteren Zustimmung getragen wird, bleibt deshalb abzuwarten.
Quelle: Pressemeldung CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag
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