Forderungen nach Lockerung des Kündigungsschutzes kommen zur Unzeit

27.12.2009 | Berlin
Zu den Forderungen des Präsidenten des Zentralverbandes des Deutschen Handwerks Otto Kentzler, den gesetzlichen Kündigungsschutz zu lockern, erklärt Beate Müller-Gemmeke, Sprecherin für Arbeitnehmerrechte:

Die Diskussion über die Lockerung des Kündigungsschutzes kommt zur Unzeit. Gerade jetzt in der schwierigen Arbeitsmarktsituation führt diese Diskussion zu einer enormen Verunsicherung der Beschäftigten. Wer von heute auf morgen seinen Arbeitsplatz verlieren kann, wird sich mit Anschaffungen und Aufträgen an das Handwerk zurückhalten. Das schadet der Binnenkonjunktur und auch dem Handwerk.

Außerdem gilt: Das Versprechen, dass durch die Lockerung des Kündigungsschutzes mehr Beschäftigung entsteht, ist und bleibt reine Symbolik. Weniger Kündigungsschutz bewirkt lediglich existenzielle Ängste bei den Beschäftigten. Die positiven Effekte am Arbeitsplatz hingegen bleiben gering, denn entscheidend für die Schaffung von Jobs bleibt ausschließlich die wirtschaftliche Situation in den Betrieben.

Deutsche Unternehmen können schon heute flexibel über neues Personal verfügen und auch betriebsbedingte Kündigungen sind schon heute zulässig. Und gerade für kleine Unternehmen mit bis zu 10 Beschäftigten gilt der Kündigungsschutz überhaupt nicht. Vor allem zeigt sich gerade jetzt in der Krise, dass die interne Flexibilität durch Arbeitszeitkonten und Kurzarbeit gut funktioniert. Es gibt ausreichend Möglichkeiten, die Arbeitszeit an die Auftragslage anzupassen. Dazu sind aber Beschäftigungsverhältnisse notwendig, die entsprechend sicher und planbar sind.

Es bleibt dabei: Der Staat ist dazu verpflichtet, abhängig Beschäftigte vor Nachteilen und Willkür zu schützen. Der Kündigungsschutz bedeutet für Millionen von Menschen ein Gefühl der Sicherheit auch zum Nutzen der Unternehmen. Denn Engagement entsteht nur durch Identifikation mit dem Betrieb und nicht in einem Klima der Angst.

Quelle: Pressemeldung Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen

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