Gutachten bekräftigt Gesundheitspolitik der Bundesregierung
Das Bundesministerium der Finanzen hat in enger Abstimmung mit dem Bundesministerium für Gesundheit nach öffentlicher Ausschreibung die Professoren Bert Rürup [Glossar] und Eberhard Wille sowie das IGES Institut und das DIW Berlin beauftragt, den Stand der Gesundheitsreform zu bewerten und Vorschläge für weiterführende Reformen zu unterbreiten, mit Schwerpunkt auf Effizienz und Qualität der Leistungserbringung des öffentlichen Gesundheitssystems. Das jetzt vorliegende Gutachten berücksichtigt auch die Rückwirkungen auf die Tragfähigkeit der öffentlichen Finanzen.
Die Gutachter bestätigen den eingeschlagenen Kurs der Bundesregierung zur Stärkung der wettbewerblichen Elemente im Gesundheitswesen; sie würdigen insbesondere
die Einführung und Fortentwicklung des Systems der Fallpauschalen (DRG-System) im stationären Sektor;
die deutlich verbesserten Möglichkeiten zur selektiven Vertragsgestaltung im ambulanten Sektor, in der Arzneimittelversorgung und in der sektorübergreifenden Versorgung;
die besseren Anreize für die Kassen zur Versorgung von Versicherten mit erhöhtem Bedarf durch den Gesundheitsfonds und den morbidiätsorientierten Risikostrukturausgleich.
Die Gutachter erwarten in den nächsten Jahren Effizienz- und Qualitätsverbesserungen durch die besseren Möglichkeiten für Selektivverträge und für Kassenwettbewerb. Sie ermutigen die Politik, den eingeschlagenen Weg konsequent fortzusetzen und zugleich die Voraussetzungen für einen fairen Vertragswettbewerb sicher zu stellen. Im ambulanten Sektor müsse der Wettbewerb zeigen, welche der bestehenden Versorgungsformen zukunftsfähig sei. Vergütungssysteme sollten verstärkt Anreize für Qualitäts- und Effizienzverbesserungen geben.
Den größten Reformbedarf sehen die Gutachter im stationären Sektor, auf den etwa 40 % der öffentlichen Gesundheitsausgaben entfallen. Ein Nebeneinander von Überkapazitäten, Investitionsstau und mangelnder Spezialisierung behindere vielfach die bestmögliche Versorgung der Patientinnen und Patienten. Die Gutachter plädieren für die Einführung einer monistischen Krankenhausfinanzierung, bei der die Krankenhausinvestitionen über Investitionszuschläge auf die Fallpauschalen finanziert werden sollen, bei entsprechender Ausgleichsfinanzierung durch die Länder. Zudem schlagen die Gutachter vor, die Vergütungen der Krankenhäuser in bestimmten Bandbreiten frei zwischen den Kassen und den Betreibern verhandeln zu lassen, damit Krankenhäuser bessere Anreize zur Optimierung der Versorgung erhalten. Die Bundesländer sollten sich auf die Rahmenplanung im Krankenhaussektor und die Sicherstellung einer flächendeckenden Grundversorgung beschränken.
Die Gutachter betonen, dass Ausgabensteigerungen im Gesundheitssystem aus fachlicher Sicht dann sinnvoll sind, wenn sie mit Qualitätsverbesserungen einhergehen oder einem steigenden Bedarf an Gesundheitsleistungen Rechnung tragen. Wenngleich die Transparenz im deutschen Gesundheitswesen bereits deutlich verbessert worden ist, sehen die Gutachter noch erhebliche Wissenslücken und Forschungsbedarf hinsichtlich der Effizienz und der Effektivität der Leistungserbringung. Erforderlich sei ein Ausbau von empirisch belastbaren Evaluationen durch unabhängige Experten und Institutionen.
Die Gutachter kommen zu dem Schluss, dass die einseitig lohnbasierte Finanzierung der GKV eine Tendenz zur strukturellen Unterfinanzierung berge, mit entsprechenden Risiken für den Bundeshaushalt. Die Gutachter bewerten eine Finanzierung versicherungsfremder Leistungen durch Bundeszuschüsse dagegen als ordnungspolitisch grundsätzlich richtig.
Das Bundesministerium der Finanzen und das Bundesministerium für Gesundheit begrüßen das Gutachten als wichtige Anregung für die Gestaltung der Gesundheitspolitik in der kommenden Legislaturperiode und zur Sicherstellung langfristig tragfähiger öffentlicher Finanzen.
Quelle: Pressemeldung Bundesministerium der Finanzen
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