Hering: Ministerpräsident Oettinger steht in der Pflicht

13.07.2009 | Mainz
"Die Landesregierung wird auf der strikten Einhaltung der erst im Mai 2008 mit der LBBW und ihren Trägern abgeschlossenen Vereinbarungen bestehen", so der rheinland-pfälzische Wirtschaftsminister Hendrik Hering. Der Minister reagierte damit auf Spekulationen und persönliche Meinungsäußerungen Einzelner im Vorfeld der heute stattfindenden Verwaltungsratssitzung der LBBW.

"Rheinland-Pfalz setzt auf die Vertragstreue der baden-württembergischen Partner", stellte Hering klar. Die damaligen Vertragsverhandlungen fanden in einem fairen und konstruktiven Klima statt. "Wir gehen davon aus, und erwarten allerdings auch, dass dies auch für die Umsetzung gilt." Ministerpräsident Beck und Ministerpräsident Oettinger hätten beim Vertragsschluss am 02.05.2008 ausdrücklich hervorgehoben, dass der Staatsvertrag Grundlage für die erfolgreiche Zusammenarbeit zum Nutzen beider Länder sei. Für Hering ist es daher selbstverständlich, dass - wenn in Folge der Finanzmarktkrise Lasten zu tragen sind - diese nicht einseitig auf den Standort Mainz abgewälzt werden können. "Wir gehen davon aus, dass Herr Ministerpräsident Oettinger sein Wort hält und Baden-Württemberg diesen Vertrag erfüllt", sagte der Minister.

Erst im Mai 2008 ist dem Land Rheinland-Pfalz durch den so genannten Grundlagenvertrag seitens der LBBW und ihrer Träger zugesichert worden, dass in Mainz ein weiterer Hauptsitz der LBBW geschaffen wird mit mindestens 855 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern für einen Zeitraum von mindestens drei Jahren. Danach wird der Standort Mainz bei evtl. künftigen Veränderungen der Zahl und Qualität der Arbeitsplätze im gesamten Konzern nicht anders gestellt als die übrigen Standorte des Konzerns.

Durch das Ausscheiden der rheinland-pfälzischen Sparkassen aus dem Kreis der Träger der LBBW mit Wirkung vom 13.06.2009 hat sich nach Auffassung von Staatsminister Hering an den geschlossenen Verträgen nichts geändert. Die Grundlagenvereinbarung billige dem Sparkassenverband Rheinland-Pfalz ausdrücklich ein Ausstiegsrecht bei der LBBW im Falle von Kapitalmaßnahmen zu, so der Minister. Bemerkenswert sei, dass der zwischen den Sparkassenverbänden Rheinland-Pfalz und Baden-Württemberg geschlossene Vertrag über den Verkauf der Anteile des rheinland-pfälzischen Verbandes ausdrücklich die Beibehaltung der Grundlagenvereinbarung, in der der Standort Mainz geregelt sei, bestätigt habe.

Quelle: Pressemeldung Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau

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