Integrierte Versorgung Nur Noch Unter Beteiligung Niedergelassener Ärzte

03.05.2005 | Berlin
Alle Verträge, die zur Integrierten Versorgung abgeschlossen werden, müssen eine Beteiligung des ambulanten Sektors haben, fordert der Verband der niedergelassenen Ärzte Deutschlands, NAV-Virchow-Bund.

"Die Integrierte Versorgung wird nur dann eine erfolgreiche Zukunft haben, wenn der ambulante Bereich an jeder Form der Integrierten Versorgung partizipiert. Es darf kei-nen Vertrag zur Integrierten Versorgung mehr ohne niedergelassene Ärzte geben!" erklärt der Bundesvorsitzende des NAV-Virchow-Bundes, Dr. Maximilian Zollner.

Der derzeitige Wildwuchs an Integrationsverträgen zeige auf, um was es den Beteiligten in Wirklichkeit gehe: Die Sicherung eines möglichst großen Stücks vom Kuchen der Anschubfinanzierung. "Die Krankenhäuser sind dabei auf Grund ihrer organisatorischen und finanziellen Ausstattung gegenüber den niedergelassenen Ärzten eindeutig im Vorteil", stellt Zollner fest. Diesen Vorteil würden sie bei den Verhandlungen mit den Krankenkassen momentan auch "knallhart realisieren".

Die Krankenkassen, so Dr. Zollner, müssten einsehen, dass die Zukunft einer medizinisch und wirtschaftlich sinnvollen Integrierten Versorgung in regionalen statt indikationsbezogenen Modellen liege. "Dort liegen die Potentiale für eine verbesserte medizinische Versorgung", bekräftigt Dr. Zollner.

Dazu stellt der NAV-Virchow-Bund folgende Eckpunkte für die Umsetzung von Integrierter Versorgung auf:

­

  • nicht für jede Situation ist Integrierte Versorgung im engeren Sinne die Ultima Ratio;
  • ­für gleiche Leistung gleiches Honorar im stationären und ambulanten Bereich unter Berücksichtigung der Investitionskosten;
  • je freiwilliger, desto besser, z.B. Ausbau der jetzt schon vor Ort zwischen Haus- und Fachärzten sowie Kliniken ganz pragmatisch praktizierten "Integrierten Versorgung";
  • ­oberstes Gebot ist Vermeidung oder Reduzierung von Bürokratie
  • keine Schlechterstellung für die, die nicht an der IV teilnehmen;
  • ­ein Akteur muss "die Fäden in der Hand" haben und koordinieren, in der Regel der Hausarzt, in Einzelfällen auch der Facharzt (z.B. rein onkologische Patienten);
  • ­keine Einführung eines Primärarzt-Systems wie beim Barmer-Hausarztvertrag.

"Die niedergelassenen Ärzte sind im großen Stil zu Integrierter Versorgung bereit, wenn sie zu fairen und gegenüber den Krankenhäusern gleichberechtigten Bedingungen eingebunden werden, betont Dr. Zollner.

Quelle: Pressemeldung NAV-Virchow-Bund

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