Investitionszulage bis 2013 gesichert

28.11.2008 | Berlin
Weiterhin verlässliche Rahmenbedingungen für Investitionen in den neuen Bundesländern und Berlin

Zur heutigen Zustimmung des Bundesrates zum Investitionszulagengesetz 2010 erklärt das Bundesministerium der Finanzen:

Die Investitionsförderung in den neuen Ländern und Berlin ist weiterhin eines der zentralen Instrumente zur Förderung des Aufbaus der ostdeutschen Wirtschaft. Der Bundesrat unterstützt mit seiner heutigen Zustimmung das Vorhaben der Bundesregierung, die Investitionszulage über das Jahr 2009 hinaus bis Ende 2013 beizubehalten.

Mit dem neuen InvZulG 2010 schafft die Bundesregierung bereits frühzeitig Planungssicherheit für die Unternehmen. Zudem wird durch die steuerfreie Zulage ein Anreiz für eine stetige Investitionstätigkeit in den neuen Ländern geschaffen. Dies trägt auch zur weiteren Stabilisierung von Wachstum und Beschäftigung nachhaltig bei.

Die Investitionszulage unterstützt betriebliche Erstinvestitionsvorhaben des verarbeitenden Gewerbes, bestimmter produktionsnaher Dienstleistungen und im Beherbergungsgewerbe in den neuen Bundesländern und Berlin in den Jahren 2010 bis 2013. Kleine und mittlere Unternehmen erhalten eine doppelt so hohe Förderung wie Großbetriebe. Allerdings wird die Förderung von dem derzeitig sehr hohen Niveau in den kommenden Jahren schrittweise abgesenkt werden. Dies entspricht den Bestrebungen der Bundesregierung, die Investitionszulage langfristig planmäßig auslaufen zu lassen und die Investitionsförderung auch in Ostdeutschland auf die im Grundgesetz verankerte Gemeinschaftsaufgabe "Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur" zu konzentrieren.

Trotz der degressiven Ausgestaltung der Fördersätze werden aber voraussichtlich bis 2013 steuerfreie Zulagen in einer Größenordnung von rund 2,3 Milliarden Euro gewährt werden. Das Investitionsvolumen der Unternehmen liegt bei einem Vielfachen.

Quelle: Pressemeldung Bundesministerium der Finanzen

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