Kabinett beschließt 2. Nachtragshaushalt - Finanz- und Wirtschaftskrise macht zusätzliche Schuldenaufnahme notwendig

27.05.2009 | Berlin
Das Bundeskabinett hat heute den Zweiten Nachtragshaushalt [Glossar] zum Bundeshaushaltsplan 2009 beschlossen. Das Bundesministerium der Finanzen teilt hierzu mit:

Die Folgen der aktuellen Finanz- und Wirtschaftskrise machen eine nochmalige Anpassung der Haushaltsansätze erforderlich. Die aktuellen Konjunkturindikatoren signalisieren, dass sich der konjunkturelle Abschwung im I. Quartal 2009 beschleunigt hat. In ihrer Frühjahrs­projektion erwartet die Bundesregierung für dieses Jahr einen drastischen Rückgang des Bruttoinlandsprodukts von real 6,0 Prozent sowie einen deutlichen Anstieg der Arbeitslosig­keit von 3,27 Millionen auf 3,72 Millionen.

Nach dem Ergebnis der Mai-Steuerschätzung [Glossar] ist infolge der Rezession [Glossar] mit deutlichen Steu­ermindereinnahmen in Höhe von rd. 8 Mrd. € gegenüber dem ersten Nachtragshaushalt zu rechnen. Im Bereich des Arbeitsmarktes ergeben sich Mehrbelastungen für das Arbeitslosen­geld II und die Kosten der Unterkunft von insgesamt 1,6 Mrd. €. Darüber hinaus wird der Bund dem Gesundheitsfonds im laufenden Jahr ein überjähriges Darlehen in Höhe von bis zu 4 Mrd. € zur Verfügung stellen.

Aufgrund dieser Änderungen erhöht sich die im Zweiten Nachtragshaushalt ausgewiesene Neuverschuldung des Bundes von bisher 36,9 Mrd. € auf 47,6 Mrd. €. Die Neuverschuldung übersteigt damit die veranschlagte Summe der Investitionen [Glossar] um 14,8 Mrd. €. Nimmt man in einer Gesamtschau der von der Bundesregierung beschlossenen Maßnahmenpakete auch die Sondervermögen "Investitions- und Tilgungsfonds" sowie den "Sonderfonds Finanzmarktsta­bilisierung" hinzu, wird die gesamte Neuverschuldung des Bundes im Jahr 2009 noch deut­lich höher liegen.

Die von der Bundesregierung auf den Weg gebrachten Maßnahmen zur Bekämpfung der aktuellen Wirtschafts- und Finanzkrise und die Auswirkungen der automatischen Stabilisato­ren machen diese deutliche Erhöhung der Staatsverschuldung unumgänglich. In der gegen­wärtigen Situation darf die öffentliche Hand nicht dazu beitragen, die vorliegende Störung des gesamtwirtschaftlichen Gleichgewichts durch weitere Ausgabenkürzungen oder Steuererhö­hungen noch zu verstärken. Derartige Einschnitte wären kontraproduktiv, weil sie die Inlandsnachfrage und die Investitionstätigkeit weiter schwächen und die konjunkturelle Erholung behindern würden.

Die Maßnahmen sind eingebettet in eine mittel- und langfristige Konsolidierungsstrategie, die durch die Reform der verfassungsrechtlichen Verschuldensregeln im Rahmen der Föderalis­musreform II institutionell verankert werden soll. Aus Sicht der Bundesregierung ist die Ver­abschiedung einer effektiveren Regel zur Begrenzung der Nettokreditaufnahme [Glossar] unverzichtbarer Teil des jetzt beschlossenen Maßnahmenpakets.

Auf die in der Anlage befindliche Gesamt- und Einzelplanübersicht wird hingewiesen.

Quelle: Pressemeldung Bundesministerium der Finanzen

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