Kabinett beschließt 2. Nachtragshaushalt - Finanz- und Wirtschaftskrise macht zusätzliche Schuldenaufnahme notwendig
Die Folgen der aktuellen Finanz- und Wirtschaftskrise machen eine nochmalige Anpassung der Haushaltsansätze erforderlich. Die aktuellen Konjunkturindikatoren signalisieren, dass sich der konjunkturelle Abschwung im I. Quartal 2009 beschleunigt hat. In ihrer Frühjahrsprojektion erwartet die Bundesregierung für dieses Jahr einen drastischen Rückgang des Bruttoinlandsprodukts von real 6,0 Prozent sowie einen deutlichen Anstieg der Arbeitslosigkeit von 3,27 Millionen auf 3,72 Millionen.
Nach dem Ergebnis der Mai-Steuerschätzung [Glossar] ist infolge der Rezession [Glossar] mit deutlichen Steuermindereinnahmen in Höhe von rd. 8 Mrd. € gegenüber dem ersten Nachtragshaushalt zu rechnen. Im Bereich des Arbeitsmarktes ergeben sich Mehrbelastungen für das Arbeitslosengeld II und die Kosten der Unterkunft von insgesamt 1,6 Mrd. €. Darüber hinaus wird der Bund dem Gesundheitsfonds im laufenden Jahr ein überjähriges Darlehen in Höhe von bis zu 4 Mrd. € zur Verfügung stellen.
Aufgrund dieser Änderungen erhöht sich die im Zweiten Nachtragshaushalt ausgewiesene Neuverschuldung des Bundes von bisher 36,9 Mrd. € auf 47,6 Mrd. €. Die Neuverschuldung übersteigt damit die veranschlagte Summe der Investitionen [Glossar] um 14,8 Mrd. €. Nimmt man in einer Gesamtschau der von der Bundesregierung beschlossenen Maßnahmenpakete auch die Sondervermögen "Investitions- und Tilgungsfonds" sowie den "Sonderfonds Finanzmarktstabilisierung" hinzu, wird die gesamte Neuverschuldung des Bundes im Jahr 2009 noch deutlich höher liegen.
Die von der Bundesregierung auf den Weg gebrachten Maßnahmen zur Bekämpfung der aktuellen Wirtschafts- und Finanzkrise und die Auswirkungen der automatischen Stabilisatoren machen diese deutliche Erhöhung der Staatsverschuldung unumgänglich. In der gegenwärtigen Situation darf die öffentliche Hand nicht dazu beitragen, die vorliegende Störung des gesamtwirtschaftlichen Gleichgewichts durch weitere Ausgabenkürzungen oder Steuererhöhungen noch zu verstärken. Derartige Einschnitte wären kontraproduktiv, weil sie die Inlandsnachfrage und die Investitionstätigkeit weiter schwächen und die konjunkturelle Erholung behindern würden.
Die Maßnahmen sind eingebettet in eine mittel- und langfristige Konsolidierungsstrategie, die durch die Reform der verfassungsrechtlichen Verschuldensregeln im Rahmen der Föderalismusreform II institutionell verankert werden soll. Aus Sicht der Bundesregierung ist die Verabschiedung einer effektiveren Regel zur Begrenzung der Nettokreditaufnahme [Glossar] unverzichtbarer Teil des jetzt beschlossenen Maßnahmenpakets.
Auf die in der Anlage befindliche Gesamt- und Einzelplanübersicht wird hingewiesen.
Quelle: Pressemeldung Bundesministerium der Finanzen
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