Koalition beweist steuerpolitische Handlungsfähigkeit

28.01.2010 | Berlin
Anlässlich der 1. Lesung des Gesetzentwurfs zur Umsetzung steuerlicher EU-Vorgaben sowie zur Änderung steuerlicher Vorschriften am 28. Januar 2010 im Deutschen Bundestag erklärt der finanzpolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Leo Dautzenberg MdB:

Die heutige Einbringung des Gesetzentwurfes zur Umsetzung steuerlicher EU-Vorgaben beweist einmal mehr die steuerpolitische Handlungsfähigkeit der christlich-liberalen Koalition. Nachdem wir bereits das Wachstumsbeschleunigungsgesetz erfolgreich auf den Weg gebracht haben, steht nun ein notwendiges Steuergesetz zur Umsetzung von EU-Recht auf der Tagesordnung.

Dabei ergreifen wir erneut Maßnahmen, die in der Vergangenheit von unserem alten Koalitionspartner blockiert worden waren. So sieht der Gesetzentwurf die Anpassung der Steuerbefreiung für Umsätze der Deutschen Post AG an die Liberalisierung auf dem Postmarkt und die Vorgaben des Gemeinschaftsrechts vor. Damit wollen wir den Wettbewerb im Interesse der Verbraucher stärken. Entsprechend der Vereinbarung im Koalitionsvertrag bleibt die Grundversorgung der Bürger mit Postdienstleistungen auch weiterhin umsatzsteuerfrei.

Wir wollen die EU-rechtlichen Vorgaben zu einer EU-konformen Erweiterung des Kreises der Riester-Berechtigten ebenso umsetzen wie die EU-rechtlichen Vorgaben zur steuerlichen Berücksichtigung von Spenden an gemeinnützige Organisationen im EU-/EWR-Raum oder zur EU-weit vorgesehenen Verkürzung der Abgabefrist für die Zusammenfassenden Meldungen bei innergemeinschaftlichen Lieferungen zur Bekämpfung des Umsatzsteuerbetrugs.

Neben diesen EU-spezifischen Maßnahmen beabsichtigen wir - wie im Koalitionsvertrag vereinbart - die Möglichkeiten der Mitarbeiterkapitalbeteiligung zu erweitern. Die hier bislang schon bestehende Steuerbefreiung soll auch auf Vermögensbeteiligungen durch Entgeltumwandlung erweitert werden. Dies stärkt die Bindung zwischen Unternehmen und Mitarbeitern und führt zu einer Verbesserung der Eigenkapitalbasis der Unternehmen.

Darüber hinaus wollen wir weitere konjunkturstärkende Maßnahmen im Rahmen dieses Gesetzgebungsverfahrens umsetzen. Zum einen wollen wir sicherstellen, dass die Besteuerung von sogenannten Funktionsverlagerungen den internationalen Standards entspricht und damit nicht zu Lasten hiesiger Arbeitsplätze geht. Dies erleichtert gerade in dem Zukunftsbereich von Forschung und Entwicklung zusätzliche Investitionen in Deutschland und schafft damit günstigere Rahmenbedingungen für die Entstehung neuer Arbeitsplätze. Damit setzen wir auch zeitnah eine entsprechende Vereinbarung des Koalitionsvertrages um. Zum anderen wollen wir für Leasing- und Factoringunternehmen die Möglichkeit schaffen, dass sie im Umfang ihrer Finanzierungstätigkeit auch entsprechende gewerbesteuerliche Rahmenbedingungen erhalten wie Kreditinstitute. So stärken wir gezielt auch die Mittelstandsfinanzierung und vermeiden bürokratische, allein steuergetriebene Umstrukturierungen. Steuerausfälle sind hiermit nicht verbunden. Im Gegenteil. Durch eine verstärkte Investitionstätigkeit vor Ort werden gerade auch die Kommunen profitieren.

Schließlich gehen wir entschieden gegen Steuerbetrug vor. Zur Eindämmung der jüngst bekannt gewordenen Umsatzsteuerbetrugsfälle beim Handel mit C02-Emmissionszertifikaten durch sogenannte Karussellgeschäfte wollen wir hier ein sogenanntes Reverse-Charge-Verfahren einführen und damit die Steuerschuld auf den Leistungsempfänger verschieben. Damit verhindern wir Steuerausfälle im dreistelligen Millionenbereich.

Sämtliche Maßnahmen werden wir im weiteren parlamentarischen Verfahren intensiv erörtern und auch zum Gegenstand einer Sachverständigenanhörung machen.

Quelle: Pressemeldung CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag

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