Lammert und Voßkuhle diskutieren über "Verfassungsgericht und Gesetzgeber"
- Zeit: Donnerstag, 17. November 2011, 11 Uhr
- Ort: Marie-Elisabeth-Lüders-Haus, Anhörungssaal 3.101
Beide Institutionen stehen in enger und keineswegs spannungsfreier Beziehung zueinander: Stärkt das Gericht die Rechte des Gesetzgebers, vor allem gegenüber der Regierung, ist der Gesetzgeber erfreut. Hebt das Gericht Gesetze auf, die der Gesetzgeber beschlossen hat, ist er verärgert. Macht das Gericht dem Gesetzgeber konkrete Vorgaben für ein Gesetz, ist er einerseits dankbar, weil er damit verfassungsrechtlich sicheren Boden unter den Füßen hat. Andererseits sieht er sich in seinem politischen Gestaltungsspielraum eingeschränkt. Die rasanten politischen Entwicklungen, z.B. in der Europa-, Außen- und Verteidigungspolitik, verlangen immer häufiger kurzfristige Entscheidungen von Regierung und Parlament. Wie kann unter diesen Rahmenbedingungen die Beziehung zwischen dem Bundesverfassungsgericht und dem Gesetzgeber nach 60 Jahren lebendig weiterentwickelt werden?
Dem moderierten Podiumsgespräch gehen eine Einführung in die Thematik durch den Bundestagspräsidenten und ein Vortrag des Präsidenten des Bundesverfassungsgerichts voraus.
Quelle: Pressemeldung Deutscher Bundestag
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