Mehr Geld für Investitionsförderung und Marketing

19.12.2008 | Mainz
Änderung des deutschen Weingesetzes

Mit einer vom Bundesrat akzeptierten Änderung des deutschen Weingesetzes werden im laufenden Weinwirtschaftsjahr rund eine Million Euro zusätzlich für die Förderung von Umstrukturierungen, Investitionen in Weinbereitung und Marketingaktivitäten zur Verfügung stehen.

"Dank rheinland-pfälzischen Einsatzes wird die Fördersumme für eine Verwendung von Traubenmostkonzentrat in der Weinbereitung auf vier Millionen Euro begrenzt, um mehr Mittel für zukunftsgerichtete Investitionen zu erhalten", stellte Weinbauminister Hendrik Hering dazu fest. Damit eröffneten sich neue Möglichkeiten für Programme zur Umstrukturierung, für Investitionen in Betrieben und den Auftritt an Drittlandsmärkten.

Rheinland-Pfalz hatte sich in den Verhandlungen dagegen ausgesprochen, die finanzielle Förderung für die Verwendung von rektifiziertem Traubenmost (RTK) zur Anreicherung zu unterstützen. Mit einer entsprechenden Protokollerklärung stimmte das Land der vom Deutschen Bundestag beschlossenen Änderung des Weingesetzes zu.

Quelle: Pressemeldung MINISTERIUM FÜR WIRTSCHAFT, VERKEHR, LANDWIRTSCHAFT UND WEINBAU

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