Menschenwürde gilt auch für Asylbewerber

28.07.2010 | Berlin
Zum heutigen Vorlagebeschluss des Landessozialgerichtes NRW, das die Leistungen für Asylbewerber für verfassungswidrig hält, erklären Markus Kurth, Sprecher für Sozialpolitik und Josef Winkler, stellvertretender Fraktionsvorsitzender und Sprecher für Flüchtlingspolitik:

Mit seinem Vorlagebeschluss knüpft das Landessozialgericht an die Regelsatz-Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts an. Das höchste deutsche Gericht hat am 9. Februar 2010 entschieden, dass die Ermittlung des Hartz-IV-Regelsatzes willkürlich und intransparent ist. Das gleiche gilt also auch für die Leistungen für Asylbewerber.

Ihre Beträge wurden seit 1993 nicht angehoben. Asylbewerber bekommen sogar 125 Euro weniger im Monat, als Hartz-IV-Empfänger. Das ist mit der Menschenwürde, die keinen Unterschied macht zwischen Deutschen und Nicht-Deutschen, nicht vereinbar.

Wir haben kürzlich einen Gesetzentwurf auf Drucksache 17/1428 zur Aufhebung des Asylbewerberleistungsgesetzes in den Bundestag eingebracht, der ebenfalls die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zum Hartz-IV-Regelsatz enthält.

Quelle: Pressemeldung Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen

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