Mittelstand begrüßt Ausweitung der Ist-Besteuerung
"Wir hatten vor einem Monat eine Ausweitung der bisherigen Sonderregelung für Ostdeutschland auf alle Bundesländer und eine Verlängerung über Ende 2009 hinaus vorgeschlagen. Ich bin froh, dass die Große Koalition genau diesen Weg zur steuerlichen Entlastung des Mittelstands beschreitet."
Im Unterschied zur Soll-Besteuerung muss ein Unternehmen bei der Ist-Besteuerung die Umsatzsteuer auf seine Leistungen erst dann an das Finanzamt abführen, wenn seine Rechnung vom Kunden bezahlt worden ist. Dies galt bisher aber nur für Unternehmer, die entweder im Vorjahr nicht mehr als 250.000 Euro Umsatz gemacht haben, von der Buchführungspflicht befreit sind, oder die Umsätze aus freiberuflicher Tätigkeit stammen. In den neuen Ländern lag die Obergrenze für die Ist-Besteuerung bei 500.000 Euro, diese Regelung läuft aber Ende des Jahres aus.
Mittelstandspräsident Ohoven wies darauf hin, dass der Fiskus bei der Ist-Besteuerung unter dem Strich nichts einbüßt, weil es sich dabei nicht um Steuergeschenke, sondern um eine Steuerstundung handelt. Auch die EU-Kommission hatte den Mitgliedstaaten unlängst vorgeschlagen, die Soll-Besteuerung für kleine und mittlere Unternehmen durch eine ausschließliche Ist-Besteuerung zu ersetzen.
Quelle: Pressemeldung Bundesverband mittelständische Wirtschaft e.V.
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