Nachhaltigkeitsprüfung in der Gesetzesfolgenabschätzung ein wichtiger Beitrag für mehr Generationengerechtigkeit
Wir begrüßen die Entscheidung der Bundesregierung, die Nachhaltigkeitsprüfung in der Gesetzesfolgenabschätzung in die gemeinsame Geschäftsordnung der Bundesministerien aufzunehmen. Damit wird eine wichtige Forderung des Parlamentarischen Beirats für nachhaltige Entwicklung umgesetzt.
Die Nachhaltigkeitsprüfung in der Gesetzesfolgenabschätzung leistet einen entscheidenden Beitrag, politische Entscheidungen in Deutschland aus der strukturellen Gegenwartsbezogenheit und der Kurzfristigkeit von Legislaturperioden herauszulösen und den Horizont in der Gesetzesfolgenabschätzung deutlich zu erweitern. Letztendlich leisten die Aufnahme der Nachhaltigkeitsprüfung in die Gesetzesfolgenabschätzung und die Berücksichtigung der dabei gewonnenen Erkenntnisse im Gesetzgebungsverfahren einen entscheidenden Beitrag zu mehr Generationengerechtigkeit und einer zukunftsfähigen Politik.
Die Nachhaltigkeitsprüfung nimmt uns zwar keine politische Entscheidung ab. Allerdings werden durch die Nachhaltigkeitsprüfung und deren Bewertung im parlamentarischen Gesetzgebungsverfahren politische Entscheidungsabläufe transparent und nachvollziehbar. Damit leistet die Nachhaltigkeitsprüfung auch einen entscheidenden Beitrag zur Verbesserung des politischen Diskurses in der deutschen Öffentlichkeit.
Wichtig ist, dass die Nachhaltigkeitsprüfung in der Gesetzesfolgenabschätzung klar und deutlich geregelt wird. Bestandteil muss eine effektive Kontrolle und Bewertung auf Seiten des Deutschen Bundestages sein, um sicherzustellen, dass die Nachhaltigkeitsprüfung von Anfang an zu einem Erfolgsmodell werden kann.
Quelle: Pressemeldung CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag
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