Neuausrichtung der arbeitsmarktpolitischen Instrumente: Das ändert sich in der Grundsicherung

29.12.2008 | Nürnberg
Am 1.1.2009 tritt das Gesetz zur Neuausrichtung der arbeitsmarktpolitischen Instrumente in Kraft. Über die Änderungen hinaus, die sowohl für Agenturen für Arbeit als auch für Arbeitsgemeinschaften gelten (siehe Pressemitteilung Nr. 83/2008), gibt es in der Grundsicherung (Arbeitslosengeld II) einige Besonderheiten.

Die wichtigsten Informationen für Bürger:

Die so genannten "Sonstigen weiteren Leistungen" entfallen. Sie fließen ein in das Vermittlungsbudget, die Maßnahmen zur Aktivierung und Eingliederung und die Möglichkeiten der freien Förderung. Persönliche Ansprechpartner und Fallmanager können damit individuelle, auf den Bedarf des jeweiligen Menschen zugeschnittene Unterstützungs- und Förderleistungen gewähren.

Aus dem Vermittlungsbudget werden individuelle Hilfen zum (Wieder)einstieg in den Job gewährt. Das können u.a. Leistungen wie Kosten für Bewerbungen oder für Fahrten zu Vorstellungsgesprächen sein. Neu ist, dass die Kosten für bestimmte Nachweise (Gesundheitspass o. ä.) unbürokratischer gewährt werden können. Auch die Finanzierung von Frisörbesuchen ist, sofern dies für die Arbeitsaufnahme nötig ist, nicht mehr ausgeschlossen.

Für Existenzgründer können nunmehr neben dem Einstiegsgeld Darlehen und Zuschüsse für die Beschaffung von Sachgütern gewährt werden.

Die wichtigsten Informationen für Träger:

Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen (ABM) für Arbeitslosengeld II-Bezieher gibt es nicht mehr. Gleichzeitig werden die Arbeitsgelegenheiten in der Entgeltvariante von der Versicherungspflicht zur Arbeitslosenversicherung befreit.

Ausführliche Informationen zu den Änderungen erteilen die Arbeitsgemeinschaften aus Agenturen für Arbeit und Kommunen.

Quelle: Pressemeldung Bundesagentur für Arbeit

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