Ökologische Differenzierung statt Ausnahmen bei der Luftverkehrssteuer

06.08.2010 | Berlin
Zum Vorschlag der FDP, die Luftverkehrssteuer für Kurzstreckenflüge nicht einzuführen, erklärt Winfried Hermann, Vorsitzender des Ausschusses für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung:

Die Forderung der FDP, Kurzstreckenflüge von der geplanten Luftverkehrssteuer auszunehmen, lehnen wir ab. Denn gerade Kurzstreckenflüge verursachen besonders viel Treibhausgase pro Kilometer. Außerdem besteht gerade auf kürzeren Distanzen mit der Bahn eine Alternative zum Flugzeug.

Und während der Luftverkehr keinen Cent Kerosinsteuer zahlen muss und Auslandsflüge mehrwertsteuerfrei sind, müssen für Bahnreisen Energiesteuern und der volle Mehrwertsteuersatz gezahlt werden. Die von der FDP beklagten Wettbewerbsverzerrungen bestehen also genau anders herum. Und diese Benachteiligung der Schiene wird auch durch die geplante Luftverkehrssteuer bei weitem nicht aufgewogen.

Statt über Ausnahmen nachzudenken, sollte die Steuer nach ökologischen Kriterien differenziert werden. Wir schlagen eine stärkere Spreizung nach Streckenlängen vor (Kurzstrecken/Inland, Mittelstrecken/EU-weit und verschiedene Langstrecken/Internationale Flüge), sowie einen zusätzlichen Aufschlag bei Business Class und First Class. Eine höhere Belastung für diese Klassen ist nicht nur sozial gerecht, sondern auch ökologisch gerechtfertigt. Schließlich ist der Verbrauch eines First Class-Passagiers mit entsprechendem Platzbedarf weit höher als jener in der Economy Class

Quelle: Pressemeldung Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen

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