Ölförderung in der Nordsee: Jetzt keine neuen Bohrungen genehmigen

29.06.2010 | Berlin
Zum Fund eines neuen Ölfeldes in der Nordsee erklärt Valerie Wilms, Sprecherin für Maritime Politik:

Wir brauchen ein Moratorium für die Öl- und Gasförderung in großen Tiefen. Solange die Ursachen für die Katastrophe im Golf von Mexiko ungeklärt sind, sollten neue Fundorte in der Nordsee vor allem ein Alarmzeichen sein.

Solange die Haftungsfragen für Ölunfälle nicht geregelt sind, dürfen keine neuen Risiken eingegangen werden. Erst kürzlich musste die Bundesregierung zugeben, dass die Plattformbetreiber keinen Entschädigungsfonds für Unfälle bereithalten müssen. Im Katastrophenfall und wenn es keine so große mediale Aufmerksamkeit wie im Golf von Mexiko gibt, gehen dann im schlimmsten Fall Fischer und Anliegergemeinden leer aus.

Bundesregierung und EU-Energiekommissar Oettinger bleiben bisher erschreckend vage, wenn es um konkrete Vorstellungen geht: Die Bundesregierung verweist auf die Zuständigkeiten der Landesbehörden und "begrüßt die Initiativen der Europäischen Kommission" - nur bleiben die bisher aus.

Wir brauchen jetzt einen europaweiten Entschädigungsfonds und eine Versicherungspflicht für die Betreiber. Mit verschärften Sicherheitsstandards und häufigeren Kontrollen müssen die Gefahren minimiert werden. Allen muss klar sein: Der Ölhahn ist bald zu. Für Norwegen, den größten Förderer in der Nordsee, reichen die Reserven nur noch sechs Jahre. Das Ende des Erdölzeitalters ist in greifbarer Nähe. Wir müssen jetzt unsere Lebensweise und Wirtschaft umstellen.

In ihrer Antwort auf unsere Kleine Anfrage musste die Bundesregierung einräumen, dass viele Haftungsfragen für Ölunfälle in Ost- und Nordsee ungeklärt sind. Offenbar ist die Haftung bei Ölunfällen bisher nur für Schiffe geregelt, nicht jedoch für feste Plattformen. Hinzu kommt, dass keine Versicherungen für die Betreiber vorgeschrieben sind. Auch eine Deckungsvorsorge - also eine Art Fonds, aus dem Kompensationen geleistet werden können - muss für den Schadensfall nicht vorgehalten werden. Im Falle einer Katastrophe kann es also passieren, dass entweder niemand oder der Steuerzahler haftet.

Quelle: Pressemeldung Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen

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