Opposition muss bei der Regulierung der Leiharbeit an einem Strang ziehen

09.08.2010 | Berlin
Zu den Äußerungen eines Topmanagers der Leiharbeitsbranche, Marcus Schulz, von Europas viertgrößter Leiharbeitsfirma USG People, über die Ausbeutung von Leiharbeitskräften erklärt Beate Müller-Gemmeke, Sprecherin für Arbeitnehmerrechte:

Wir fordern die Oppositionsparteien auf, beim Thema Leiharbeit an einem Strang zu ziehen und einen gemeinsamen Antrag in den Bundestag einzubringen. Dies wäre problemlos möglich, da die Schnittmengen bei dem Thema zwischen den Oppositionsfraktionen sehr groß sind.

Die Kritik des Managers an der eigenen Branche zeigt erneut, dass es in der Leiharbeitsbranche einen erheblichen Regelungsbedarf gibt und die Bundesregierung schnell handeln muss. Die derzeitigen Regelungen der Leiharbeitsbranche laden zum Missbrauch ein und schützen die Beschäftigten nicht vor Ausbeutung. Zudem ist die Gefahr im aktuellen Aufschwung groß, dass anstelle von regulären und fair entlohnten Beschäftigungsverhältnissen vorwiegend Beschäftigungsverhältnisse in der Leiharbeit entstehen.

Das Prinzip gleicher Lohn für gleiche Arbeit muss ab dem ersten Tag in der Leiharbeit gelten. Das Synchronisationsverbot, mit dem dafür gesorgt werden kann, dass Beschäftigte nicht nur für die Dauer des Arbeitseinsatzes eingestellt werden, muss wieder eingeführt werden. Für einsatzfreie Zeiten ist zudem ein Mindestlohn notwendig und Betriebsräte in Entleihbetrieben müssen mehr Mitbestimmungsrechte erhalten, damit die Substitution von Stammbelegschaften gestoppt werden kann.

Die Oppositionsparteien sollten Bayerns Sozialministerin Christine Haderthauer (CSU) entschieden entgegen treten, die noch immer der Meinung ist, dass die geltenden Regeln für die Leiharbeit ausreichen. Den Menschen zu empfehlen, dass sie dort einkaufen sollten, wo faire Löhne gezahlt würden - wie Frau Haderthauer dies gemacht hat - ist skandalös. Sie vergisst dabei, dass sie als Mitglied einer Regierungspartei dafür Sorge zu tragen hat, dass den Schutzbedürfnissen von Stammbelegschaften und Leiharbeitskräften Rechnung getragen wird.

Quelle: Pressemeldung Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen

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