Post-Mindestlohn retten

29.01.2010 | Berlin
Zur Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts in Leipzig, den Post-Mindestlohn aus formalen Gründen zu kippen, erklärt Beate Müller-Gemmeke, Sprecherin für Arbeitnehmerrechte:

Der Post-Mindestlohn muss erneut vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales verordnet werden. So kann der Formfehler, den das Bundesministerium für Arbeit und Soziales im Verordnungsverfahren zum Post-Mindestlohn gemacht hat, geheilt werden. Der Post-Mindestlohn selbst wurde vom Gericht nicht infrage gestellt. Er muss in Zukunft weiterhin Bestand haben.

Bundesministerin Ursula von der Leyen muss dafür sorgen, dass der Wettbewerb in der Zustellerbranche nicht über die Löhne ausgetragen wird. Geschäftsmodelle, die allein auf Lohnkostenvorteile setzen, finden wir höchst problematisch. Der Gesetzgeber hat dafür Sorge zu tragen, dass der Wettbewerb über die Löhne so stark wie möglich begrenzt wird. Das gilt insbesondere für binnenmarktbezogene Dienstleistungen und für Menschen in unteren Einkommensgruppen, die häufig von ihrem Lohn kaum leben können.

Quelle: Pressemeldung Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen

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