Regierung Läutet Ende der Fachärzte Ein
"Durch die Erbringung von so genannten "teilstationären Leistungen" wird ein Facharzt-Monopol zum einseitigen Vorteil der Krankenhäuser gebildet", befürchtet der Bundesvorsitzende des NAV-Virchow-Bundes, Dr. Maximilian Zollner. Dieser Eingriff werde so gravierend sein, dass er die bestehenden ambulanten Versorgungsstrukturen nachhaltig verändern werde.
Dem Referentenentwurf zu Folge soll die "Behandlung von Krankheiten, die auf Grund ihrer Komplexität oder bestehender Risiken in einem Krankenhaus erbracht werden muss" nur noch "teilstationär", das heißt in Krankenhäusern, jedoch ohne Unterbringung erbracht werden.
"Ziel der Regierung ist es offenbar, die Krankenhäuser vollständig für die ambulante fachärztliche Versorgung zu öffnen. Dies würde jedoch das Aus für eine Vielzahl niedergelassener Fachärzte bedeuten", betont Dr. Zollner. Zum anderen werde künftig die fachärztliche Versorgung zentralisiert und nicht mehr in der Fläche angeboten, denn nach Einführung von Krankenhaus-Fallpauschalen und dem erwarteten Aus für zahlreiche Krankenhäuser - gerade auf dem flachen Land -, werde es zu Konzentrationsprozessen im stationären Angebot kommen.
Dabei, so der Bundesvorsitzende des NAV-Virchow-Bundes, sei sich die Regierung aber nicht über die Folgen dieser Entwicklung im Klaren: "Die Verlagerung der fachärztlichen Versorgung an die Krankenhäuser macht das System teurer und die Qualität voraussichtlich schlechter: Denn die Krankenhäuser haben aufgrund der aktuellen Arbeitszeitproblematik nicht das ärztliche Personal, um eine qualitativ hochwertige fachärztliche Versorgung sicher zu stellen."
Außerdem zeige sich bei diesem Gesetzesvorhaben wieder einmal die Widersprüchlichkeit des regierungspolitischen Handelns: "Auf der einen Seite wird die Gründung Medizinischer Versorgungszentren gefordert und gefördert, auf der anderen Seite wird gerade den Fachärzten in den Medizinischen Versorgungszentren durch dieses geplante Gesetz die Zukunft verbaut", stellt Dr. Zollner fest.
Daher fordert der NAV-Virchow-Bund die ersatzlose Streichung dieser unsinnigen Bestimmung zu den teilstationären Leistungen, die letztendlich zu Lasten des Patienten geht und keinerlei Verbesserung für ihn bringt.
Quelle: Pressemeldung NAV-Virchow-Bund
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