Saubere Lösung
Der Mindestlohn in der Abfallwirtschaft ist eine erfreuliche Lösung für die Beschäftigten in dieser Branche. Jeder Beschäftigte in der Abfallwirtschaft wird durch die Mindestlohnverordnung künftig einen Anspruch auf einen Stundenlohn von mindestens 8,02 Euro haben, unabhängig davon, welche Tätigkeit ausgeübt wird.
Zukünftig müssen weder Straßenreiniger, Müllwerker oder Arbeitskräfte in Sortieranlagen für weniger als den Mindestlohn arbeiten. Damit haben viele Beschäftigte in der Branche Anspruch auf einen höheren Lohn. Jeder fünfte Arbeitnehmer in der Abfallwirtschaft wird durch die Mindestlohnverordnung mehr Geld erhalten als vorher. Besonders Beschäftigte in den neuen Bundesländern werden von der neuen Regelung begünstigt. Auch für die Leiharbeiter in der Branche wird der neue Mindestlohn gelten.
Von dem Mindestlohn werden diejenigen Unternehmen profitieren, die gute Arbeitsbedingungen bieten und tarifliche Löhne bezahlen. Denn in Zukunft wird sich gerade diese Unternehmenspolitik bei Ausschreibungen nicht mehr negativ auswirken. Insgesamt also eine saubere Sache.
Quelle: Pressemeldung CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag
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