Sieg für europäische Antidiskriminierungspolitik
Es ist eine begrüßenswerte Entscheidung, die einerseits das Urteil zum EU-Vertrag von Lissabon präzisiert und einen möglichen Konflikt mit dem EuGH entschärft. Andererseits bestätigen die Karlsruher Richter die europarechtlichen Vorgaben zur Antidiskriminierung und stärken die Rechte der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die keine Benachteiligungen aus sachfremden, personenbezogenen Gründen hinnehmen müssen. Damit sind die Gegner der europäischen Antidiskriminierungspolitik endgültig gescheitert und mit ihren Bemühungen, sie mit verfassungsrechtlichen Argumenten zu stoppen, vom Bundesverfassungsgericht zu Recht zurückgewiesen.
Das Bundesverfassungsgericht hat in seiner heute veröffentlichen Grundsatzentscheidung die Wirksamkeit eines Urteils des Europäischen Gerichtshofs, nach dem die Regelung zur Befristung eines Arbeitsvertrages für ältere Arbeitnehmer gegen das Verbot der Altersdiskriminierung verstoße, bestätigt. Die Entscheidung des EuGH bedeute keine Kompetenzüberschreitung, die nach deutschem Verfassungsrecht zu beanstanden wäre, heißt es in dem Beschluss. Eine Kontrolle europäischer Entscheidungen durch das Verfassungsgericht komme nur in Betracht, wenn die europäischen Institutionen ihre Kompetenzen in schwerwiegender Weise überschreiten.
Und schließlich ist das ein Zeichen für die Bundesregierung, die europäische Antidiskriminierungspolitik ernst zu nehmen und die europäischen Richtlinien konsequent umzusetzen. Derzeit läuft gegen Deutschland ein Vertragsverletzungsverfahren wegen mangelnder Umsetzung dieser Richtlinien. Im Endergebnis kann dies für Deutschland finanzielle Strafen bedeuten.
Quelle: Pressemeldung Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen
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