Stadtumbau Ost muss weitergehen
Die Fortsetzung des Förderprogramms Stadtumbau Ost ist die folgerichtige Entscheidung aus der bisherigen Bilanz des Programms. Das Förderprogramm wirkt und erreicht seine Ziele. Der Anstieg der leerstehenden Wohnungen konnte verhindert und die Aufwertung innerstädtischer Bereiche unterstützt werden. Die Aufgabe ist aber nicht abgeschlossen. Es gilt nun am Erreichten anzuknüpfen und mit der Entscheidung zur Fortsetzung des Programms auch zielgerichtete Anpassungen vorzunehmen.
Die Anhörung hat aber auch gezeigt, dass das Stadtumbau-Programm durch andere Maßnahmen zusätzlich flankiert werden sollte. So muss weiter an der Lösung der Altschulden-Problematik gearbeitet und dringend der erneute Einsatz der Investitionszulage für Innenstadt-Lagen geprüft werden. Letzteres scheint das chancenreichste Instrument zu sein, um die von allen Seiten geforderte stärkere Einbindung privater Hauseigentümer in den Stadtumbau-Prozess in den Innenstädten zu erreichen.
Darüber hinaus wurde deutlich, dass an der Verbindlichkeit der Stadtentwicklungskonzepte weiter gearbeitet werden muss. Sie haben sich grundsätzlich bewährt. Weitergehende gesetzliche Regelungen sind nicht erforderlich. Vielmehr sollten die Kommunen die Freiräume bei der Erstellung der Konzepte kreativ zum Gewinn der Stadtentwicklung nutzen.
Quelle: Pressemeldung CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag
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