Stolperfalle im Eckpunktepapier zur Gesundheitsreform
Doch im Eckpunktepapier der Bundesregierung lauern neue versteckte Hürden für Arbeitnehmer.
Diese sollen künftig nur noch in die private Krankenversicherung wechseln dürfen, wenn sie die erforderliche Jahresarbeitsentgeltgrenze (derzeit 47.250 Euro brutto) in drei aufeinander folgenden Jahren überschreiten. Als Stichtag für die Neuregelung ist der 3. Juli 2006 im Eckpunktepapier vorgesehen. Ob es bei dem Termin bleibt, ist fraglich.
Nachdem der Kabinettsbeschluss für den 20. September geplant ist, könnte auch dies der Stichtag werden. Wegen der großen Nachfrage hat die uniVersa, Deutschlands älteste private Krankenversicherung, reagiert und eine rechtsverbindliche Garantieerklärung abgegeben. So löst sie eine abgeschlossene private Krankenvollversicherung ohne finanzielle Nachteile wieder auf, wenn aufgrund der Bestimmungen zur Gesundheitsreform ein Wechsel in die PKV nicht erfolgen kann. Betroffene Kunden erhalten zusätzlich spezielle Optionsrechte ohne erneute Gesundheitsprüfung, um zum Beispiel in GKV-Ergänzungstarife, eine Anwartschaftsversicherung oder einen Optionstarif für eine spätere Vollversicherung zu wechseln.
Quelle: Pressemeldung uniVersa Lebensversicherung a.G.
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