Streumunition: Ende der Geschäftemacherei

30.07.2010 | Berlin
Anlässlich des Inkrafttretens der UN-Konvention gegen Streumunition am 1.8.2010 erklärt Agnieszka Malczak, Sprecherin für Abrüstungspolitik:

Das Inkrafttreten des Übereinkommens ist ein Meilenstein für einen besseren Schutz der Zivilbevölkerung in und nach Kriegen. Die Gefahr dieser barbarischen Waffen besteht darin, dass es eine hohe Fehlerquote gibt und Blindgänger liegen bleiben. Leider werden Streumunitionen weltweit weiterhin hergestellt. Staaten wie USA, Russland und China sind der Konvention nicht beigetreten - hier muss auch die Bundesregierung noch Überzeugungsarbeit leisten.

Darüber hinaus fordern wir, dass die Regierung endlich ein gesetzliches Investitionsverbot für Streumunition auf den Weg bringt. Die internationale Ächtung von Streumunition darf nicht durch die Profitgier von Rüstungsindustrie und Investoren ausgehöhlt werden. Deutsche Unternehmen und Banken dürfen sich nicht an Investitionen in Streumunition bereichern.

Es ist besonders kritikwürdig, dass sich die Bundesregierung für Ausnahmeregelungen beim Verbot eingesetzt hat, zum Beispiel für sogenannte "intelligente Streumunition". Der Schutz der heimischen Rüstungsindustrie darf keinen Vorrang haben vor dem Schutz der Zivilbevölkerung weltweit.

Quelle: Pressemeldung Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen

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