Tiere haben keinen Anspruch auf Beihilfe
Die Honorare für Tierärzte wurden kürzlich pauschal um zwölf Prozent angehoben - und zwar nach neunjährigem Stillstand. Die Zahnärzte treten bei der Privatbehandlung bereits im 21. Jahr auf der Stelle: Die Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) stammt aus dem Jahr 1987. Die Bundestierärztekammer stellt zu Recht fest, dass mit der Anhebung der Honorare nicht einmal der Inflationsausgleich ausgeglichen werde. Für die Zahnärzte scheint das alles nicht gelten zu sollen. Verlautbarungen aus dem Bundesgesundheitsministerium zufolge soll die anstehende Reformierung der GOZ weitgehend volumenneutral gestaltet werden. Der stellvertretende Bundesvorsitzende des Freien Verbands Deutscher Zahnärzte, Dr. K. Ulrich Rubehn, kritisiert die zuständige Ministerin: "Ulla Schmidt will die Tierbehandlung offenbar besser honoriert wissen als die Zahnbehandlung am Menschen." Die GOZ müsse wenigstens den Anstieg der Dienstleistungskosten der letzten zwanzig Jahre nachholen, so Rubehn. "Wenn man die magere Steigerung bei den Tierärzten hochrechnet, ergibt sich schon ein Anstieg von 27 Prozent für die GOZ." Der Grund für die gesetzeswidrige Dauerbremse bei den Zahnarzt-Honoraren sei die chronische Ebbe in den Beihilfekassen von Bund und Ländern. Deshalb vermutet der FVDZ-Vize sarkastisch: "Wenn die Hunde beihilfeberechtigt wären, hätten sich die Tierärzte an Frau Schmidt auch die Zähne ausgebissen."
Quelle: Pressemeldung Freier Verband Deutscher Zahnärzte e.V.
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