Überprüfung von befristeten Erwerbsminderungsrenten

19.12.2008 | Berlin
Bezieher einer befristeten Rente wegen Erwerbsminderung können unter bestimmten Voraussetzungen Anspruch auf eine Rentennachzahlung haben. Auch kann sich die laufende Rente erhöhen. Darauf weist die Deutsche Rentenversicherung Bund in Berlin hin.

Begünstigt können all diejenigen sein, die eine Zeitrente wegen Erwerbsminderung erhalten oder erhalten haben, die in der Zeit vom 1. Januar 1992 bis zum 30. April 2007 mindestens einmal verlängert wurde. Dies gilt auch dann, wenn die Rente inzwischen unbefristet als Dauerrente gezahlt wird oder wenn bereits eine Altersrente bezogen wird.

Alle, die die genannten Voraussetzungen erfüllen, können einen Überprüfungsantrag beim zuständigen Rentenversicherungsträger stellen. Die Antragstellung sollte bis Ende Dezember 2008 erfolgen, da eine Nachzahlung lediglich für vier Kalenderjahre rückwirkend möglich ist. Am 31. Dezember 2008 erlischt ein eventuell bestehender Nachzahlungsanspruch für das Jahr 2004.

Durch den Antrag kann es nicht zu einer Rentenminderung kommen, da bei der Neuberechnung der Rente Besitzschutzvorschriften greifen. Das bedeutet, dass selbst bei einem neu errechneten niedrigeren Rentenanspruch der bisherige - höhere - weitergezahlt wird.

Hintergrund für die Überprüfungsmöglichkeit ist ein Urteil des Bundessozialgerichts. Die Rentenversicherung hat jetzt zugunsten der Betroffenen entschieden, dass sie auf Antrag bei Weiterzahlungen mit einem Beginn bis zum 30. April 2007 die Renten neu berechnet und damit der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts folgt. Aufgrund einer Gesetzesänderung wirkt sich die Rechtsprechung allerdings nur für Weiterzahlungen bis 30. April 2007 aus.

Quelle: Pressemeldung Deutsche Rentenversicherung Bund

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