Verbraucherinformationsgesetz verantwortungsvoll anwenden

30.04.2008 | Berlin
Am 1. Mai 2008 tritt das Verbraucherinformationsgesetz in Kraft.

Es begründet einen weitreichenden Rechtsanspruch der Verbraucher auf Zugang zu den in Behörden vorhandenen Informationen über Lebens- und Futtermittel, Kosmetika und Bedarfsgegenstände. Der Bund für Lebensmittelrecht und Lebensmittelkunde e. V. (BLL) hatte als Spitzenverband der deutschen Lebensmittelwirtschaft im Gesetzgebungsverfahren nachdrücklich auf eine praxisgerechte Berücksichtigung betrieblicher Belange gedrängt, um die Informationsinteressen der Verbraucher und die legitimen Schutzinteressen der Unternehmen in einen angemessenen Ausgleich zu bringen. Der nun in Kraft tretenden Fassung des Gesetzes ist das erkennbare Bemühen um die Sicherstellung eines solchen Interessenausgleichs zu entnehmen. Trotzdem bleiben wichtige Forderungen der Lebensmittelwirtschaft unberücksichtigt.

"Positiv zu bewerten sind vor allem die Regelungen zum Schutz von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen, die dem besonderen verfassungsrechtlichen Stellenwert dieser Rechtsgüter konsequent Rechnung tragen, ebenso wie die angemessene verfahrensrechtliche Beteiligung der Unternehmen vor einer Offenlegung der sie betreffenden Informationen", sagt Dr. Marcus Girnau, Geschäftsführer des BLL. Da die vorschnelle Offenlegung von geschützten Informationen für Unternehmen unumkehrbare und sogar existenzgefährdende Konsequenzen haben kann, erwartet die Lebensmittelwirtschaft von den Vollzugsbehörden, dass die Sachverhaltsaufklärung und die gesetzlich vorgesehenen Abwägungsentscheidungen mit Sorgfalt und hohem Verantwortungsbewusstsein durchgeführt und die Beteiligungsrechte der Unternehmen konsequent gewahrt werden. Darüber hinaus ist für die Lebensmittelwirtschaft eine bundesweit einheitliche Anwendung des Gesetzes von besonderer Bedeutung.

Schließlich begrüßt die Lebensmittelwirtschaft, dass im Verbraucherinformationsgesetz auf einen unmittelbaren gesetzlichen Informationsanspruch gegen die Unternehmen verzichtet wird. Der BLL hatte im Gesetzgebungsverfahren mehrfach darauf hingewiesen, dass das Informationsverhalten der Unternehmen ein typisches Profilierungsinstrument im Wettbewerb darstellt und insoweit auch von den Unternehmen aktiv genutzt wird. Marken- und Kundenbindung durch intensive Verbraucherkommunikation sind ein bedeutendes Element des Marktes. Ein funktionierender Wettbewerb ist daher der wichtigste Garant für eine umfassende Information der Verbraucher.

Quelle: Pressemeldung Bund für Lebensmittelrecht und Lebensmittelkunde e. V.

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