Vereinbarung der Koalitionsfraktionen zum Mindestlohn
Oberste Maxime der Wirtschafts- und Arbeitsmarktpolitik ist der Erhalt und die Schaffung von insbesondere sozialversicherungspflichtigen Arbeitsplätzen.
Rechtsverordnungen für heute bereits in das Arbeitnehmerentsendegesetz einbezogene Branchen erfolgen nach dem im Koalitionsvertrag vereinbarten Verfahren. Dieses gilt auch für die Erneuerung von Mindestlöhnen. Voraussetzung dafür ist grundsätzlich Einstimmigkeit im Tarifausschuss.
Der Mindestlohn für den Bereich Abfallwirtschaft wird vom BMAS als "Altfall" nach dem geltenden Recht in Kraft gesetzt.
Die im Koalitionsvertrag vereinbarte Evaluation wird bis Oktober 2011 abgeschlossen. Das Evaluationsverfahren wird kurzfristig eingeleitet. Die Entscheidung über Bestand oder Aufhebung gesetzlicher Regelungen wird zeitnah nach Abschluss der Evaluation im Dezember 2011 erfolgen.
Die Koalition führt keine Mindestlöhne nach dem Mindestarbeitsbedingungsgesetz ein, solange nicht erwiesen ist, dass die im Koalitionsvertrag vorgesehene Festschreibung des Verbots sittenwidriger Löhne nicht ausreicht, soziale Verwerfungen in Branchen mit weniger als 50 Prozent Tarifbindung zu vermeiden.
Quelle: Pressemeldung CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag
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