Verlässlicher Partner bei den Kosten der Unterkunft

26.11.2009 | Berlin
Anlässlich der ersten Beratung des Sechsten Gesetzes zur Änderung des Zweiten Sozialgesetzbuchs (Bundesbeteiligung bei den Kosten der Unterkunft nach dem SGB II) erklärt der Vorsitzende der Arbeitsgruppe Arbeit und Soziales der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Karl Schiewerling MdB:

Der Bund bleibt verlässlicher Partner. Er will sich 2010 mit 3,7 Milliarden Euro an den Kosten für Unterbringung und Heizung für Menschen im Bezug des Arbeitslosengeldes II beteiligen. Damit erfüllt der Bund gerade in schwierigen Zeiten seine Verpflichtungen gegenüber den Kommunen.

Basis für die Berechnung des Bundeszuschusses ist die gesetzlich verankerte Anpassungsformel. Bund und Länder haben diese Formel 2006 einmütig definiert und vergangenes Jahr für die Zukunft fortgeschrieben. Denn für die Partnerschaft in der Lastenverteilung zwischen Bund, Ländern und Kommunen hat sich diese Formel bewährt. Das soll auch 2010 mit dieser Formel Bestand haben.

Der Bundesanteil orientiert sich darin bewusst an der Zahl der Bedarfsgemeinschaften. Damit trägt der Bund das arbeitsmarktliche Risiko. Demgegenüber sind die anfallenden Kosten der Unterkunft und Heizung der einzelnen Bedarfsgemeinschaften vor Ort von den Kommunen zu steuern. Die Prüfung, ob und wie angemessen die Wohnkosten in den Einzelfällen sind, ihre Steuerung und Finanzierung ist Aufgabe der Kommunen. Das zeichnet die Kommunen mit ihren speziellen Orts- und Fachkompetenzen, aber auch mit der damit verbundenen Verantwortung aus.

Für 2010 ist mit Gesamtausgaben für Leistungen für Unterkunft und Heizung von rund 15,8 Milliarden Euro zu rechnen. Der Beteiligungssatz des Bundes soll für das Jahr 2010 für Baden-Württemberg auf 27,0 Prozent, für Rheinland-Pfalz auf 33,0 Prozent und für die übrigen Bundesländer auf 23,0 Prozent festgesetzt werden. Dies entspricht einer durchschnittlichen Höhe der Bundesbeteiligung von 23,6 Prozent.

Quelle: Pressemeldung CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag

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