Vermarktungsverbot für Bio-Geflügelhändler

30.01.2009 | Mainz
Bioland stellt Strafanzeige gegen betroffene Betriebe

Das Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz Nordrhein-Westfalen (LANUV) hat einem weiteren Betrieb des Geflügelerzeugers Franzsander in Delbrück den Handel mit Ökoprodukten untersagt, da er gegen die EU-Ökoverordnung verstoßen hat. Damit sorgt diese Unternehmensgruppe zum dritten Mal in kürzester Zeit für erhebliche Verunsicherung in der Bio-Branche.

Bioland begrüßt die Ankündigung des LANUV, den Fall nun mit Hochdruck aufklären zu wollen. Bislang ist nämlich unklar, in welchem Umfang die Delbrücker Firma konventionelles Geflügel als Bio-Fleisch vermarktet hat. Bioland-Präsident Thomas Dosch betont: "Wir brauchen endlich Klarheit, in welchem Maße hier gegen die EU-Öko-Verordnung verstoßen wurde. Dies ist für die Verbraucherinnen und Verbraucher von großer Bedeutung, aber auch für die vielen ehrlichen Bio-Erzeuger und -Verarbeiter, die unter der Verunsicherung der Verbraucher leiden."

Der nun vom LANUV mit einem Vermarktungsverbot für Bio-Produkte belegte Betrieb Bertros gehörte nicht zu einem Öko-Anbauverband. Zwei Betriebe aus derselben Unternehmensgruppe, die Mitglieder im Biolandverband waren, wurden bereits in den letzten Wochen gesperrt. Der Geflügelhof Franzsander wurde im Dezember 2008 sowohl von Bioland als auch vom LANUV gesperrt. Nach Auswertung der Kontrollergebnisse wurde dem Betrieb Anfang des Jahres von Bioland fristlos gekündigt. Zur gleichen Unternehmensgruppe gehörte auch die Firma RoBert"s Bio-Geflügel. Auch diesem Unternehmen wurde ein Vermarktungsverbot auferlegt und von Bioland eine fristlose Kündigung verhängt. "Gegen die Firma Franzsander GbR und die Roberts GmbH & Co KG hat Bioland heute Strafanzeige gestellt", so Thomas Dosch.

Quelle: Pressemeldung Bioland Verband für organisch-biologischen Landbau e.V.

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