Weiterer Meilenstein im Kampf gegen Steuerhinterziehung
Mit der Verordnung hat ein weiteres ganz konkretes Maßnahmenpaket im Rahmen unserer nationalen Bemühungen zum Kampf gegen Steuerhinterziehung erfolgreich die parlamentarischen Hürden genommen.
Die Verordnung regelt, wie das im Juli von Bundestag und Bundesrat verabschiedete Steuerhinterziehungsbekämpfungsgesetz umgesetzt bzw. "scharf gestellt" werden soll. Sie legt besondere Mitwirkungs- und Nachweispflichten fest, die Steuerpflichtige zu befolgen haben, wenn sie Geschäftsbeziehungen zu Staaten und Gebieten unterhalten, die den OECD [Glossar]-Standard zum steuerlichen Informationsaustausch nicht anwenden. Ebenso werden Art und Umfang der Rechtsfolgen festgelegt, die die Nichtbefolgung dieser Pflichten mit sich bringt. Niemand soll durch Einschaltung nicht kooperierender Staaten und Gebiete die Erfüllung seiner inländischen Steuerpflicht [Glossar] umgehen können. Die Luft für Steuerhinterzieher wird immer dünner!
So genannte "nicht kooperierende Jurisdiktionen", also Staaten und Gebiete, die durch Verweigerung des Auskunftsaustausches Steuerflucht [Glossar] und Steuerhinterziehung befördern und ermöglichen, werden nach Inkrafttreten der Verordnung durch BMF-Schreiben benannt. Bei der Auflistung "nicht kooperierender Jurisdiktionen" geht es nicht um öffentliche Diskriminierung von Staaten, sondern um Durchsetzung legitimer Interessen des deutschen Fiskus, der für eine gerechte Besteuerung zu sorgen hat.
Bundesfinanzminister Peer Steinbrück: "Eins ist klar: Bei Steuerhinterziehung geht es nicht nur um kriminelles Verhalten. Es geht um den Zusammenhalt unserer Gesellschaft und die Legitimation unserer politischen und wirtschaftlichen Ordnung, gerade vor dem Hintergrund der gegenwärtigen Wirtschafts- und Finanzkrise. Und es geht um Wohlstand und Bildung für alle. Wer Steuern hinterzieht, schadet seinen Nachbarn, seiner Familie, seinen Freunden. Denn der Staat muss all die öffentlichen Leistungen bereitstellen und finanzieren können, die die Bürgerinnen und Bürger täglich in Anspruch nehmen wollen. Und: Ein Teil der hinterzogenen Steuern wäre als öffentliche Investition [Glossar] in Bildung sehr gut angelegt."
Quelle: Pressemeldung Bundesministerium der Finanzen
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