Wiederwahl von Jean Zermatten in den UNO-Ausschuss für die Rechte des Kindes

17.12.2008 | Bern
Der Schweizer Jean Zermatten wurde gestern in den UNO-Ausschuss für die Rechte des Kindes mit dem besten Wahlresultat aller Mitbewerber von 125 Stimmen im ersten Wahlgang wiedergewählt. Die Schweiz setzt sich bei ihrem Engagement für die Menschenrechte ganz besonders für die Rechte des Kindes ein. Deshalb ist sie sehr erfreut über die Wiederwahl des Schweizer Kandidaten.

Am 16. Dezember 2008 wählten die 193 Vertragsstaaten des Übereinkommens über die Rechte des Kindes Jean Zermatten mit 125 Stimmen für eine zweite Amtszeit in den Ausschuss für die Rechte des Kindes. Er wird während vier Jahren im Ausschuss Einsitz nehmen (2009-2013). Die Schweiz legt grossen Wert auf die Menschenrechte. Sie freut sich deshalb über die Wahl des Schweizer Kandidaten, die es ihm erlaubt, sein Fachwissen in den Ausschuss einzubringen.

Der Ausschuss für die Rechte des Kindes setzt sich aus 18 unabhängigen Experten zusammen. Er befasst sich mit Fragen rund um die Beteiligung von Kindern an bewaffneten Konflikten, Kinderhandel, Kinderprostitution und Kinderpornographie. Der Ausschuss muss geographisch ausgewogen zusammengesetzt sein und die wichtigsten Rechtssysteme vertreten.

Jean Zermatten ist Jurist und auf Jugendstrafrecht spezialisiert. Er ist Gründer und Direktor des «Institut international des droits de l’enfant» (IDE) in Sitten, das Ausbildungskurse und Informationen zu Kinderrechten anbietet. 2006 wurde er in den Ausschuss für die Rechte des Kindes gewählt und ist seit Mai 2007 dessen Vizepräsident. Seit seiner Wahl war er an der Ausarbeitung zahlreicher Dokumente des Ausschusses beteiligt, insbesondere der Allgemeinen Bemerkung 10 zum Jugendstrafrecht.

Quelle: Pressemeldung Eidgenössisches Departement für auswärtige Angelegenheiten (EDA)

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